Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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8 2. 
Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sind dazu bestimmt, bedürftigen krüppelhaften 
Kindern bayerischer Staatsangehörigkeit bis zu 14 Jahren freie Aufnahme und ärztliche 
Behandlung in der K. orthopädischen Klinik bei der K. Landesanstalt für krüppelhafte Kinder 
in München zu gewähren. 
83. 
Die Verleihung des Stiftungsgenusses steht der Direktion der K. orthopädischen Klinik 
bei der K. Landesanstalt für krüppelhafte Kinder in München zu. 
§ 4. 
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens obliegt der K. Unterrichtsstiftungsadministration 
in München. 
§ 5. 
Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestande zu erhalten. Etwaige Verluste sind 
aus den Stiftungserträgnissen zu decken. 
Gegeben zu Leutstetten, den 1. April 1914. 
Ludwig. 
Dr. v. Anilling. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. Winterstein. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des a. D. Eduard Ritter von Koch in Bay- 
fönigreiches. reuth für seine Person als Ritter des Ver- 
dienstordens der Bayerischen Krone bei der 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: Ritter-Klasse Lit. K. Fol. 74. 
am 4. April 1914 der Regierungsdirektor
	        
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