Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 28. 
Niederbayern. 
  
  
  
Kap. 8 
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
*# 
  
VI 
VII 
  
  
  
  
  
Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die 
Unterbringung von Geisteskran ken und Blöden in. Irren- 
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 1902 .... 
6000 
  
Summe Kap. i 5143 4# 
Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbauten. 
a) Beüräge zu Distriktsstraßen 
b) Beiträge für wichtige Gemeindewege und Brücken .. 
Für Ufer= und Hochwasserschutz an öffentlichen Flüssen. 
Für gewöhnliche Uferschutzbauten, ferner für die regelmäßig wieder- 
kehrenden Forderungen zur Unterhaltung der bestehenden Uferschutz- 
bauten an der Donau, am Inn, an der Isar, am Regen und an 
der Ilz (Art. 92 des Wassergesetzes) 
Für Verzinsung und Tilgung des bei den eigenen Hilfskassen auf- 
genommenen Anlehens für die gemeinschaftliche Isarkorrektion vom 
Jahre 1889 zu ursprünglich 100 O00.4& als fün fundzwanzigste 
(vorletzte) RKate 
Für Verzinsung und Tilgung des im Jahre 1911 genehmigten und 
bis 31. Dezember 1943 zurückzuzahlenden Anlehens im Gesamt- 
betrage von 445 000 K zur Gewährung von Beiträgen an die 
gemäß Art. 94 des Wassergesetzes vom Staate zu den Kosten von 
Hochwasserdammbauten an der Donau und Isar herangezogenen 
Beteiligten, ferner zur Durchführung mehrerer Teilkorrektionen der 
Rott (Art. 98 W. G.) behufs Verbesserung der Flußverhältnifse 
für 1914: dritte Rate 
Kreisfondswasserbaureserve 
Erhöhung und Verstärkung des Hochwasserdammes der Stadtgemeinde 
Neustadt rechts der Donau mit zusammen 132 040 .K; hievon 
treffen den Kreis 11 235 MA. Für 1914 erste Rate 
Neuherstellung eines Hochwasserdammes für die oberbayerische Ge- 
meinde Pförring und die niederbayerischen Gemeinden Marching 
und Irnsing links der Donau mit zusammen 234.000.4X, hievon 
treffen den Kreis Niederbayern 16 065 .X, für 1914 erste Rate 
Für Instandsetzung von Privatflüssen mit erheblicher 
Hochwassergefahr (Art. 98 W. G.) hier der Rott. 
Für Sicherungsbauten, die nicht im Anlehen vom Jahre 1911 vor- 
gesehen sind, innerhalb der Bezirksämter Passau und Griesbach 
Für Instandsetzung sonstiger Privarflüsse (Art. 101 W.’G.) 
a) Verbauungen am Seebache und Regulierung des weißen Regens 
bis Englmühle, Bezirksamts Kötzting. Für Erweiterung des 
mit 40 000 + vom Kreise bereits dotierten Projektes vom 
Jahre 1910 sind im ganzen noch 20 000 nötig, hievon 
treffen auf den Kreis. 
  
477 891 
60 000 
15 000 
20 380 
6000 
25 000 
5220 
3 745 
5 355 
885 
8 000 
 
	        
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