Nr. 28.
Niederbayern.
Kap. 8
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
*#
VI
VII
Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die
Unterbringung von Geisteskran ken und Blöden in. Irren-
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom
10. Mai 1902 ....
6000
Summe Kap. i 5143 4#
Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbauten.
a) Beüräge zu Distriktsstraßen
b) Beiträge für wichtige Gemeindewege und Brücken ..
Für Ufer= und Hochwasserschutz an öffentlichen Flüssen.
Für gewöhnliche Uferschutzbauten, ferner für die regelmäßig wieder-
kehrenden Forderungen zur Unterhaltung der bestehenden Uferschutz-
bauten an der Donau, am Inn, an der Isar, am Regen und an
der Ilz (Art. 92 des Wassergesetzes)
Für Verzinsung und Tilgung des bei den eigenen Hilfskassen auf-
genommenen Anlehens für die gemeinschaftliche Isarkorrektion vom
Jahre 1889 zu ursprünglich 100 O00.4& als fün fundzwanzigste
(vorletzte) RKate
Für Verzinsung und Tilgung des im Jahre 1911 genehmigten und
bis 31. Dezember 1943 zurückzuzahlenden Anlehens im Gesamt-
betrage von 445 000 K zur Gewährung von Beiträgen an die
gemäß Art. 94 des Wassergesetzes vom Staate zu den Kosten von
Hochwasserdammbauten an der Donau und Isar herangezogenen
Beteiligten, ferner zur Durchführung mehrerer Teilkorrektionen der
Rott (Art. 98 W. G.) behufs Verbesserung der Flußverhältnifse
für 1914: dritte Rate
Kreisfondswasserbaureserve
Erhöhung und Verstärkung des Hochwasserdammes der Stadtgemeinde
Neustadt rechts der Donau mit zusammen 132 040 .K; hievon
treffen den Kreis 11 235 MA. Für 1914 erste Rate
Neuherstellung eines Hochwasserdammes für die oberbayerische Ge-
meinde Pförring und die niederbayerischen Gemeinden Marching
und Irnsing links der Donau mit zusammen 234.000.4X, hievon
treffen den Kreis Niederbayern 16 065 .X, für 1914 erste Rate
Für Instandsetzung von Privatflüssen mit erheblicher
Hochwassergefahr (Art. 98 W. G.) hier der Rott.
Für Sicherungsbauten, die nicht im Anlehen vom Jahre 1911 vor-
gesehen sind, innerhalb der Bezirksämter Passau und Griesbach
Für Instandsetzung sonstiger Privarflüsse (Art. 101 W.’G.)
a) Verbauungen am Seebache und Regulierung des weißen Regens
bis Englmühle, Bezirksamts Kötzting. Für Erweiterung des
mit 40 000 + vom Kreise bereits dotierten Projektes vom
Jahre 1910 sind im ganzen noch 20 000 nötig, hievon
treffen auf den Kreis.
477 891
60 000
15 000
20 380
6000
25 000
5220
3 745
5 355
885
8 000