Nr. 28.
Kap.
233
Pfalz.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
—
–. —
10
II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und
Bildung.
Gewerblich-technische Schulen:
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kaiserslautern und für die
Oberrealschule Ludwigshafen a/Rh. ..
Volksschulen.
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0) Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 abs. 2 Zif. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnern.
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. 1II § 1 Tit. Ga der Kreisausgaben —
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 102.
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern — Kap. III 8 1 Tit. Za
der Kreisausgaben —.
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen .
c) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal.
Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
à) Im allgemeinen
b) Zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und zur Gewäh=
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unter-
stützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
c) du dürftige, dem Unterstüungsalter entwachsene Lehrer.
waisen
54 117—
24 000 —
274 05990
317 480 84
1227 231 65
147 188 77
00 455/70
7 800 —
157 909 7
*
70
1
I
I
47*