Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Festgesetzter
Kap.  8Tit.  Vortrag  Betrag
—  2
III  12  3Stipendien  an  Studierende  und  Schüller  der  K.  Akademie  für  Landwirtschaft
  und  Brauerei  in  Weihenstephan  und  ihrer  Nebenanstalten
(Molkereischule  und  Melkkurs,  Brennereischule),  dann  der  gewerblichen  6
und  landwirtschaftlichen  Mittel=  und  Fachschulen,  sowie  der  K.  kulturtechnischen
  Schule  Pfarrkirchen  und  der  Fischerschule  in  Starnbera  3  000—
Summe  §  12  9  400  —
Summe  Kap.  III  2569  239  88
1-22  Auf  Industrie  und  Landwirtschaft.  I
1  Auf  Industrie.
11  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2  Beitrag  zur  Handelskammer  1  200—
3  Beitrag  zur  Deckung  der  Kosten  der  Handwerkskammer  in  Regensburg  15  000  —
I  4  Beitrag  für  die  städtischen  Lehrlingsheime  in  Regensburg  400—
4a]  Beitrag  an  denkathol.  Lehrlingsschutzverein  St.  Emmeram  in  Regensburg  100  —
5  Zuschuß  zu  den  Kostend  der  Nebenstelle  Negensburg  der  t  Baher.  Landes-*
  gewerbeanstalt  2  500—
2  Auf  Landwirtschaft.
E  1Für  Förderung  landwirtschaftlicher  Interessen  überhaunt  6  000.  —
2  Zur  Fäörderung  des  Acker=  und  Pflanzenbaues  .  1  000—
3  Für  Förderung  von  Bodenkulturunternehmungen  7  000—
4  Für  genossenschaftliche  Viehverwertung  500.—
5  Für  den  kulturtechnischen  Dienst:
Z  a)  Leistung  an  die  Staatskasse  mit  ¼  von  den  Gesamtausgaben
"  r  für  den  kulturtechnischen  Dienst  im  reise  .  ...  18  700  —
b)  Für  Kulturvorarbeiter  .  17  000  —
T  6  Für  sonstige  Zwecke  und  zwar:
a)  Für  den  landwirtschaftlichen  Wanderunterricht  500
b)  Beitrag  zur  Hebung  der  Pferdezucht  3  500  —
c)  zu  Prämien  für  den  erfolgreichen  Besuch  des  oeisesbin
unterrichtee  600—
)  Beitrag  zur  Hebung  der  Nindvieh-  und  Schweinezucht  12  000.—
1  e)  Für  Förderung  der  Fischzucht:  i
«  1.  zu  Prämien  für  Erlegung  von  Fischottern  500  —
2.  Beitrag  für  den  Kreisfischereiverein  —
3.  Für  einen  Kreiswanderlehrer  für  discherei  I
aa)Gehalt..  3  000  —
bb)  Tagegelder  und  Reisekosten.  1  500  —
c)  Regiebedürfnisse  100  —
4.  Zuschuß  für  die  Fischereischule  in  2  100  —
k)  Beitrag  zur  Hebung  der  Geflügelzucht  .  500  —
g)  Beitrag  zur  Hebung  der  Bienenzucht  350  —
)  Beitrag  zur  Hebung  der  Kaninchenzucht  .  100  —