Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr.  28.

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Mittelfranken.
s  Festgesetzter
Kap.  8Tit.  Vortrag  Betrag
1
IV  Auf  Industrie  und  Kultur.
1  Auf  Industrie.  «
1  –—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  –  –
2  Beitrag  an  die  Handelskammer  .  3000—
3  Bieitrag  für  Zwecke  der  Wittelsbacher  Landesstiftung  .  2000;—
4———————————————--  —  —  —  —  —  —
5  Beiträge  für  sonstige  Zwecke:  1
a)  für  die  Bayerische  Landesgewerbeanstalt  iu  Nürnberg  15  000  —
b)  Bedarf  der  Handwerkskammer.  «  23000.——
c)zurUnterstützungvonGemeindenbei  Einrichtung  und  Betrieb  I
von  Arbeitsämtern  2500
2  Auf  Kultur.
1  Zur  Förderung  der  Landwirtschaft  überhaupt:
a)  dem  landwirtschaftlichen  Kreisausschusse  von  Mittelfranken.  5  000  —
b)  demselben  für  den  landwirtschaftlichen  Wanderunterricht  900  —
2  Fuür  den  kulturtechnischen  Dienst:  I
a)  Ein  Viertel  des  Gesamtaufwandes  für  den  verstaatlichten
kulturtechnischen  Dienst  zu  89200  fl  22  300  —
b)  Für  Kulturvorarbeiter:
#  1.  für  5  etatsmäßige  Kulturvorarbeiter  8200  —
2.  für  unständige  Kulturvorarbeiter  15  800  —
)  3Für  sonstige  Zwecke.  #
a)  zur  Förderung  der  Pferdezucht  im  Benehmen  mit  dem  land—  .
wirtschaftlichen  Kreisausschuß  ..  6  500  —
I  b)  für  Förderung  der  Rindviehzucht  und  zwar:  1
)  1.  an  die  Distrikte,  insbesondere  auch  zur  Unterstützung  .
E  ärmerer  Gemeinden  im  Benehmen  mit  den  landwirt—
schaftlichen  Bezirksausschüssen  12  000  —
1  2.  an  den  landwirtschaftlichen  Kreisausschuß  zur  Ver-  1
6  anstaltung  von  Rinderschauen  nach  Maßgabe  der  6
E  Grundbestimmungen  3.000.—
1  3.  zur  Unterstützung  der  beiden  miteifeänischen  Bucht  l
verbände  10  000  —
s  c"1fürForderupqdcr  Schweinezucht.  3  000  —
2.  für  Hebung  der  Schafzucht  1  000.—
-  3.fürHebungderZiegenzucht.  2000—
d)  zur  Hebung  der  Kaninchenzucht  400  —
e)  für  Geflügelzucht:
·  1.  Kreisgeflügelzuchtanstalt  Erlangen
a)  Laufender  Betrieb  —
6b)  Einmalige  außerordentliche  Bedürfnisse  .  12  900  —
2.  dem  Kreiswanderlehrer  für  Geflügelzucht  Tagegelder
«  undReIsekosten.  1000—
"  3.  zur  Förderung  der  Gestigetzuch  dem  Miteelfränkiche
Geflügelzuchtverbande  .  600  —