Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 28. 
Schwaben und Neuburg. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
4— 
III! 18 5Ständige Bauausgaben —- 
9PrüfungssundAufsichtökostem 
a) Aversen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
Schulprüfungen und Schulvisitationen . 23000— 
dann für Formularpapiere und sonstige Regiebedürfnisse. 500— 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte 19 041|67 
bb) Tagegelder und Reisekosten. 6000.— 
c) für Verweser von Inspektionsbezirken .. 720— 
d) Tagegelder und Reisekosten des Kreisschulreferenten 1 000— 
e) Pension der Witwe des Kreisschulinspertors, freischutrate 
Britzelmayr in Augsburg .. 1 023— 
10 Vensionen und Alimentationen: 
3 zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds. 165 000 
8) aus Kreisfonds- — — 
1. für die bis 1879 pensionierten Schullehrer . 270— 
2. für das seit 1880 guieszierte Schullehr- 
personal 147 .549/42 
3. zur Gewährung einer besonderen Zulage von 
je 50 MA fuür die vor dem 1. Januar 1891 in den 
Ruhestand getretenen Lehrer, welche eine Dienst- 
zeit von 30 Nhren und darüber zurückgelegt 
haben . .... 100— 
4. zur Gewährung einer besonderen Zulage 
von 10% der Pension für die vor dem 
1. Januar 1896 in den Ruhestand getretenen 
Lehrer 986.60 
5. zur Gewährung von Pensionszuschüssen für das 
vom 1. Januar 1896 bis 1. Jannar 1904 
pensionierte Lehrpersonal . 1 000— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds. 80 000— 
cc) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehr- 
personen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungszuschußkasse für 
das an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
nehmende Lehrpersonal 6 300 — 
I) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
1 a)im allgemeinen 149 600 —
	        
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