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Mit der Vollziebung gegenwärtiger Verordnung, welche sofort in Wirksamkeit tritt,
sind Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen beauftragt.
Gegeben, Stuttgart, den 21. Oktober 1864.
Karl.
Der Minister Der provisorische Chef
der auswärtigen Angelegenheiten: des Finanz-Departements:
Varnbüler. Renner.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Finanz-Departements
Des Finanz-Ministeriums.
Bekanntmachung in Betreff eines weiteren an den württembergischen Eisenbahnstationen errichteten
Grenz-Acciseamts.
Nachdem das Acciseamt Oethlingen, Cameralamts Kirchheim u. T,. wegen der an
viesem Orte befindlichen Station der Kirchbeim u. T.-Unterboihiger Privat-Eisenbahn
mit den Funktionen eines Grenz-Acciseamts ausgestattet worden ist, so wird dieß unter
Beziehung auf die Verfügung vom 18. September d. J. (Reg. Blatt S. 150) und das
verselben angehängte Verzeichniß der an den württembergischen Eisenbahnstationen bestehenden
Grenz-Acciseämter, Abtheilung VII., hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 10. Oktober 1864. Renner.