Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Mit  der  Vollziebung  gegenwärtiger  Verordnung,  welche  sofort  in  Wirksamkeit  tritt,
sind  Unsere  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  der  Finanzen  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart,  den  21.  Oktober  1864.

Karl.
Der  Minister  Der  provisorische  Chef
der  auswärtigen  Angelegenheiten:  des  Finanz-Departements:
Varnbüler.  Renner.

II.  Verfügungen  der  Departemente.
Des  Finanz-Departements
Des  Finanz-Ministeriums.

Bekanntmachung  in  Betreff  eines  weiteren  an  den  württembergischen  Eisenbahnstationen  errichteten
Grenz-Acciseamts.

Nachdem  das  Acciseamt  Oethlingen,  Cameralamts  Kirchheim  u.  T,.  wegen  der  an
viesem  Orte  befindlichen  Station  der  Kirchbeim  u.  T.-Unterboihiger  Privat-Eisenbahn
mit  den  Funktionen  eines  Grenz-Acciseamts  ausgestattet  worden  ist,  so  wird  dieß  unter
Beziehung  auf  die  Verfügung  vom  18.  September  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  150)  und  das
verselben  angehängte  Verzeichniß  der  an  den  württembergischen  Eisenbahnstationen  bestehenden
  Grenz-Acciseämter,  Abtheilung  VII.,  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  10.  Oktober  1864.  Renner.