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(Nr. 5631.) Allerhöchster Erlaß vom 15. November 1862., betreffend die Genehmigung der
von dem Generallandtage der Westpreußischen Landschaft beschlossenen
Uenderungen des Westpreugischen Kandschafts-Reglements vom 25. Juni
1851.
D.N vom Generallandtage der Westpreußzischen Landschaft beschlossenen
Aenderungen des Westpreußischen Landschafts-Reglements vom 25. Juni 1851.
(Gesetz-Sammlung 1851. S. 523.) ertheile Ich in der Art, wie Sie
dieselben mit Ihrem Berichte vom 4. November d. J. Mir vorgelegt haben,
hierdur Rsn Genehmigung, und haben Sie dieselben, welche Se hierbei
zurückerhalteir, mit diesem Meinem Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur
ffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. November 1862.
Wilhelm.
v. Jagow.
An den Minister des Innern.
Zusammenstellung
der
von dem Generallandtage der Westpreußischen Landschaft
beschlossenen Aenderungen des Westpreußischen Landschafts-
Reglements vom 25. Juni 1851.
1. Zu g. 49. Thl. J.
Wenn der Talon weder in dem zur Ausreichung der neuen Zinskupons
bestimmten, noch in dem naͤchstfolgendẽn Zinszahlimgstermine der Landschaft
praͤsentirt wird, so sind die Kupons der neuen Serie dem Pfandbriefs-Inhaber
beim Eintritt des zweiten Termins dieser Serie auszuhaͤndigen.
(Nr. 5631.)