Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5631.) Allerhöchster Erlaß vom 15. November 1862., betreffend die Genehmigung der 
von dem Generallandtage der Westpreußischen Landschaft beschlossenen 
Uenderungen des Westpreugischen Kandschafts-Reglements vom 25. Juni 
1851. 
D.N vom Generallandtage der Westpreußzischen Landschaft beschlossenen 
Aenderungen des Westpreußischen Landschafts-Reglements vom 25. Juni 1851. 
(Gesetz-Sammlung 1851. S. 523.) ertheile Ich in der Art, wie Sie 
dieselben mit Ihrem Berichte vom 4. November d. J. Mir vorgelegt haben, 
hierdur Rsn Genehmigung, und haben Sie dieselben, welche Se hierbei 
zurückerhalteir, mit diesem Meinem Erlasse durch die Gesetz-Sammlung zur 
ffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 10. November 1862. 
Wilhelm. 
v. Jagow. 
An den Minister des Innern. 
Zusammenstellung 
der 
von dem Generallandtage der Westpreußischen Landschaft 
beschlossenen Aenderungen des Westpreußischen Landschafts- 
Reglements vom 25. Juni 1851. 
1. Zu g. 49. Thl. J. 
Wenn der Talon weder in dem zur Ausreichung der neuen Zinskupons 
bestimmten, noch in dem naͤchstfolgendẽn Zinszahlimgstermine der Landschaft 
praͤsentirt wird, so sind die Kupons der neuen Serie dem Pfandbriefs-Inhaber 
beim Eintritt des zweiten Termins dieser Serie auszuhaͤndigen. 
(Nr. 5631.)
	        
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