Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Art. 2. 
Von den im ordentlichen Budget der Jahre 1914 und 1915 vorgesehenen Summen 
dürfen vor der endgültigen Festsetzung des Budgets außer den durch die Art. 2 der Gesetze 
vom 20. Dezember 1913 und vom 31. März 1914 genehmigten Summen nach Bedarf 
verausgabt werden: 
für Neu= und Erweiterungsbauten im Bereiche des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten die zu Ziff. I Nr. 7, 8 und 10, Ziff. II Nr 1, 
Ziff. III Nr. 1, Ziff. IV. Nr. 1, Ziff. VII Nr. 1, Ziff. VIII Nr. 1 und 2 der Anlage B 
zum Etat Nr. 26 bewilligten Summen mit im ganzen 406,075 .# 
Art. 3. 
Von den im außerordentlichen Budget der Jahre 1914 und 1915 vorgesehenen Summen 
dürfen vor der endgültigen Festsetzung des Budgets außer den durch die Art. 3 der Gesetze 
vom 20. Dezember 1913 und vom 31. März 1914 genehmigten Summen nach Bedarf 
verausgabt werden: 
I. auf Rechnung des Allgemeinen Staatsaulehens: 
a) für Zwecke des Staatsministeriums des Innern: 
für den Bau des Walchenseekraftwerkes, 1. Rate . 6«000,000.« 
mußerordcntlichesBudgthifjllIeNtUx 
b) für Zwecke des Staatsministeriums des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten: 
1. für den Neubau der Universitätsfrauenklinik und Hebammenschule 
in München nebst innerer Einrichtung, Restbedar 2475550,000 , 
2. für Erbauung eines die Unioversitätskliniken und die Kranken- 
häuser für die städtischen und klinischen Kranken umfassenden 
Krankenhauses in Würzburg (Luitpoldspital), 4. Ratet 1000,000.“, 
3. für Erweiterung des Universitätsgebäudes in Würzburg für Seminar- 
zwekkke- 250,000 , 
4. für Erwerbung eines Bauplatzes für eine neue Universitätsfrauen- 
klinik und Hebammenschule in Würzburg 225,000 4, 
(außerordentliches Budget Ziff. III f Nr. 1, 4, 5 und 6); 
c) für Zwecke des Staatsministeriums für Verkehrs- 
angelegenheiten: 
für Einrichtung der staatlichen Dampfschiffahrt auf dem Würmsee 970,000 A 
(außerordentliches Budget Ziff. IIIh); 
  
Summe I 10°995,000
	        
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