Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
esth und LL 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 33. 
München, den 27. Juli 1914. 
Inhalt: 
Königliche Entschließung. vom 25. Juli 1914, die Verlängerung des Landtags betreffend. — Bekauntmachung 
vom 7. Juli 1914 von Anderungen zum Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. in der Marineverwaltung 
vorbehaltenen Stellen. — Bekanntmachung vom 16. Juli 1914 über Auflösung und anderweitige Organi- 
sation von Forstdienststellen. — Bekanntmachung vom 21. Juli 1914, die Auflösung der Neubauinspektion 
Wunsiedel betreffend. — Bekanntmachung vom 24. Juni 1914, Ergänzung der Bestimmungen über die 
Beurlaubung der Militäranwärter des Heeres vom 1. Jannar 1914. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 3551b 3. 
Königliche Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend. 
TLudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtags gemäß Titel VII 
8 23 der Verfassungsurkunde bis zum 29. August des laufenden Jahres einschließlich zu 
verlängern. 
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