Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

384 
  
  
B. Ausgaben 
  
ferner Tit. VI. Zuschüsse zu den Ruhegehalten der Geistlichen. 
Übertrag 
Grundgehalt für 7 emeritierte Geistliche, deren Bezüge für 1911 bis 1913 voll auf die allgemeine 
Kirchenkasse übernommen wurden, à 2 650 1) 
Zu weiterer Ruhestandsversetzung von Geistlichen, deren Gesuche vorgemerkt find und mangels 
von Mitteln noch nicht erledigt werden konnten, Aversalbetrag?“). 
b) Zulagen für pensionierte Geistliche aus Kirchensteuermitteln.) zu den Grundgehalten aus dem 
Pensionsfonds und zwar 4 à 400 — = 1 600 MA 
4 à 500 „ 2: 000 „ 
9 à 600 „ 5 400 „ 
  
c) Zur Ergänzung der Betriebsmittel beim Farrpensionsfonds- 
d) Zuschuß zum Kandidatenunterstützungsfonds ) . 
Summe Tit. VI 
Tit. VI. Zuschüsse zu den Bezügen der Hinterbliebenen der Geistlichen. 5) 
a) Für 349 Pfarrerswitwen und minderjährige Doppelwaisengruppen à 300 M 
b) Für 134 einfache minderjährige Pfarrerswaisen à 60 M. 
c) Zur Erhöhung der Präbenden der großjährigen Pfarrersdoppelwaisen aus der Töchterkasse werden 
vorgesehen: 
Für 1914: 66 Bezugsberechtigte à 120 —. 
„ 1915: 72 „ à 120 „ 
„ 1916: 78 „ à 120 „ 
„, 1917: 84 à 120 
d) Präbenden für 50 großjährige Pfarrerstöchter à 300“ 
Desgleichen für weitere 40 d 200 -) . 
Summe Tit. VII 
Tit. VIII. Entschädigung an Geistliche für Umzugskosten?) 
Summe für sich.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.