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g. Baulerisches Bergrecht.
Professer von Hellersberg, nach den
Bergordnungen, wöchentlich zweimal, in
nach zu bestimmenden Stunden.
O. Gemelnes und Bajerisches peinliches Recht,
mit steter Ruͤcksicht auf den Oesterreichischen
Kriminalkoder.
Professor Krüll, nach den Gesezbüchern,
und Feuerbachs tehrbuche des gemeinen
peinlichen Rechts, täglich frühe von 6—7 Uhr.
10. Peinlicher Prozeß.
Professor Krüls, nach eigener Anleitung,
in noch zu bestimmenden Stunden.
11. Balerischer bürgerlicher Prozeß, mit genauer
Angabr der Abwerckungen dieses von dem ge-
meinen Prezesse. Damit wird a) der Vortrag
der orgauischen Instruktion der königlichen L.#
deestellen, und b) ein Prozessualpraktlkum ver-
bunden.
Professor Krüll, nach dem Gesezbuche,
und eigener Anleitung, tiglich von 7— 8 Uhr.
1:. Staats= und Kanzlen= Praxis.
Drokanzler und Professor Gönner, nach
eigenem tebrbuche (bei Krüll 1807), 143=
lich von 11 — 12 Uhr.
13. Eine Uebersicht des Franzbsischen bürger-
lichen, peinlichen und Prozeß= Gesezbuches.
Prokanzler und Hrofessor Gönner, nach
den Quellen.
G. Sekrion der staarswirtbschaft-
lichen Wissenschaften.
« 1. Landwirthschaft.
Professor Medicus, nach eigener An-
leitung, täglich von 5—6 Uhr.
2. Forstwissenschaft.
Ueber forstbotanische Kenntuß der inlän-
dischen, und der für die deutsche Ferstwussenschaft
wichtigen ausländischen Helz= Arten w#d
Professor Medikus in einer schicklichen
Stunde in dem ökonomischen und Forstgar-
ten selbst Vorträge halten.
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3. Technologle.
voprofesso- Holziuger, nach Waliher,
on ro — 11 Uhr.
4. Bürgerliche Baukunst.
Professor Holzinger, nach Succow,
täglich von 2 — 3 Uhr.
5. Encpclopädle der Kameralwissenschaften.
Professor Holzinger, nach Schmaljz,
von 10 — I1 Uhr.
6. Polizei
sezt Dr. Butte nach eigenem, unter dem
Titel „Einwohnerordnungelehre“
bogenweise erscheinenden Compendium ws-
chentlich dreimal, von 2 — 3 Ubr fort.
7. Staatswirthschaft.
Professor von Mosbamm, nach Ja-
kob, wöchentlich dreimal von 11.— 12 Uhr.
Professor Frobn, nach Jakob, in
noch zu bestimmenden Stunden.
8. Finanzwissenschaft.
Hrofessor von Mosbamm, nach eigr-
nem tebrbuche, wöchentlich dreimal von
11 — 12 Uhr.
Professor Frohn, nach eigenen Hesten,
in noch zu bestimmenden Stunden.
Dr. Butte, privat für schon Geüb-
tere, in noch zu bestimmenden Stunden.
. Baierische Staatsdkonomie, oder Lehre von
den Baierischen Staateeinnahmen, deiselben
Einhebungs= und Verrechunngöart.
Professor von Hellersberg, nach den
General= und Specialinstruktionen der Aem-
ter, und besonderen Verordnungen, täglich
von 11— 12 Uhr.
10. Politische Rechenkunstunde Kameralrechnungs-
Wisseus
Professor von Moshamm, nach eigenen
Heften, in nech zu bestimmenden Stunden.
11. Ueber das se in verschiedenen
Professor Fro n 9*5 hruench und wöchent-
lich dreimal.