Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
  
  
  
  
  
Nr. 51. 521 
1 2 4 
Steuersa 
“ . vom !“ Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung 52 der 
6S —— Stempelabgabe 
8 
(19) b) die Erteilung der Konzession zur Neu- 
errichtung einer Vollapotheke, einer 
homöopathischen Wothele oder einer 
Zweigapotheke — 20 
bis 
wozu noch die nach Buchstabe a# sich 500 
berechnende Abgabe zur Erhebung 
gelangt; 
III die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb 
einer Privat-Kranken-, Privat-Entbindungs- 
oder Privat-Irrenanstalt sowie die Genehmi- 
gung zur Errichtung oder Leitung von Privat- 
unterrichts= oder Erziehungsanstalten — — (0 
is 
Anstalten, die zu vorwiegend gemeinnützigen 500 
Zwecken dienen, sind befreit; 
IV die Genehmigung zum Betriebe des Ge- 
werbes als Schauspielunternehmer — — 20 
l is 
500 
V die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb 
einer Gast= oder Schankwirtschaft, wenn der « 
erzielbare Jahrespachtertrag 
200 Mark nicht übersteigt — — 5 
350 Mark „ „ — — 5 
bis 
10 
500 Mark „ „ — — 10 
bis 
20 
1,000 Mark „ „ — 20 
bis 
30 
1,500 Mark „ „ — — 30 
bis 
40 
2,000 Mark „ „ — — 40 
bis 
50 
3,000 Mark „ „ — — 50 
bis 
  
  
  
  
100 
  
 
	        
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