Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
esth und Verardungs-glal 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 56. 
München, den 9. September 1914. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 8. September 1914 wegen der Ausführung staatlicher Bauarbeiten und Lieferungen 
während des Krieges. — Bekanntmachung vom 6. September 1914, die Ausgabe von Darlehenskassenscheinen 
betreffend. 
  
  
  
  
Bekanntmachung wegen der Ausführung staatlicher Bauarbeiten und Lieferungen während des 
Krieges. 
K. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aubern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Rirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
In Ziff. 2 der Ministerialbekanntmachung vom 3. August d. Is. (GVl. S. 339/40) 
ist verfügt, daß während des Krieges bereits begonnene Neu= und Erweiterungsbauten oder 
Baununterhaltungsarbeiten fortzuführen sind, wenn ihre Einstellung einen Schaden für den 
Staat oder eine größere Arbeitslosigkeit zur Folge haben würde, daß dagegen Neu- 
und Erweiterungsbauten, die nicht bereits in Angriff genommen sind, und ebenso Bau- 
unterhaltungsarbeiten, die nicht unumgänglich notwendig sind, vorerst zu unterbleiben haben. 
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