Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
Geset und Verarhunngsgtt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 5. 
München, den 3. Februar 1914. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Januar 1914, die Auflösung von Eisenbahninspektionen betreffend. — Erhebung in 
den Fürstenstand. — Erhebung in den Grafenstand. — Erhebung in den Adelsstand. — Auszug aus der 
Adels-Matrikel des Königreiches. 
— —— 
  
Nr. 2/Pdk. 
Bekanntmachung, die Auflösung von Eisenbahninspektionen betreffend. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung werden die Neubauinspektion Regensburg und die 
Schwellenwerkinspektion Kirchseeon am 1. Februar 1914 aufgelöst. 
Das Schwellenwerk 
Kirchseeon wird der Bauinspektion München-Ost unterstellt. 
München, den 26. Januar 1914. 
J. A. 
Staatsrat v. Seiler. 
  
Erhebung in den Fürstenstand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, den 
Standesherrn und erblichen Reichsrat der 
Krone Bayern, I. Präsidenten der Kammer 
der Reichsräte Karl Ernst Grafen Fugger 
— –— —— — — — —— — — — — 
von Glöttmit Diplom vom 18. Januar 1914 
in den erblichen Fürstenstand zu erheben mit 
der Maßgabe, daß der Fürstentitel mit dem 
Prädikate „Durchlaucht"“ dem jeweiligen 
Haupt der standesherrlichen Linie Fugger 
von Glött nach dem Rechte der Erstgeburt 
zukommen soll. 
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