Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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7/Bmo 2. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und K. fKriegsministerium. 
Der Militärtarif für Eisenbahnen ist wie folgt zu ergänzen: 
Abschnitt VIll. 
Hinter Tarifnummer 43 wird folgende neue Nummer 43 a eingefügt: 
43 a.] Kesselwaagen 
Hinter Tarifnummer VIII wird zugesetzt: 
  
  
  
  
Für den Tag 
und Wagen 
sind 
zu vergüten 
HK. Bereitstellung von Wagen für sonstige Swecke. 
47. ür Personenwagen aller Klassen 3,0 
48. für Gepäckwagen und Güterwagen aller Gattungen. .... .... 1,5% 
Besondere Gebühren für die Beförderung der Wagen nach und 
von der Bedarsfstelle sind nicht zu erheben, auch keine Rangiergebühren. 
  
  
  
Die Anderungen sind am 23. Oktober 1914 in Kraft getreten. 
München, den 8. November 1914. 
v. Seidlein. Frhr. v. Kreß. 
  
  
Nr. 136 4. 
Bekanntmachung über die Errichtung eines städtischen Versicherungsamts in Schweinfurt. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Vom 1. Januar 1915 an wird der Bezirk der Stadt Schweinfurt vom K. Ver- 
sicherungsamt Schweinfurt (MB. vom 30. November 1912 Ziff. 2, GBl. S. 1232) 
abgetrennt; beim Stadtmagistrat Schweinfurt wird eine eigene Abteilung für Arbeiter- 
versicherung als städtisches Versicherungsamt Schweinfurt errichtet. 
München, den 11. November 1914. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen.
	        
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