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Beilage II zum Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1914.*)
Erkenntnis des Gerichtshofs für Kompetenzkonflikte in dem Streite über die Zuständigkeit für
die Entscheidung über den von dem Gastwirt Andreas Bauer in Riedersheim und einundzwanzig
Streitgenossen aus Haslbach, Tankham und Riedersheim gegen die Kirchenstiftung Bockhorn
erhobenen Anspruch auf Vertragserfüllung. «
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in dem Streite über die Zuständigkeit für
die Entscheidung über den von dem Gastwirt Andreas Bauer in Riedersheim und ein-
undzwanzig Streitgenossen aus Haslbach, Tankham und Riedersheim gegen die Kirchen-
stiftung Bockhorn erhobenen Anspruch auf Vertragserfüllung:
Zuständig sind die Verwaltungsbehörden.
Gründe.
Durch den sogenannten Scharlgarten in Bockhorn führte seit langen Jahren ein Fußweg,
Pl.-Nr. 18 der Steuergemeinde Bockhorn, über eine an dessen Ende in der südöstlichen Ecke
der Friedhofmauer angebrachte Stiege zum Friedhof und zur Kirche. Am 18. Januar 1903
beschloß die Kirchenverwaltung Bockhorn, die zum Scharlgarten hinunterführende verfallene
Stiege solle nicht mehr erneuert, die dort in der Mauer sich befindende Offnung geschlossen
werden. Eine auf den 25. Januar berufene Versammlung aller Angehörigen der Kirchen-
gemeinde bezw. der Grabschaft Bockhorn genehmigte den Beschluß der Kirchenverwaltung
unter der Bedingung, daß der seitherige Weg durch den Scharlgarten an der Nordseite
neben der sogenannten Pfarrergasse einen Meter breit angelegt werde. Am 1. Juni 1903
fand eine Versammlung der Kirchenverwaltung statt, zu der der Bauer Jakob Seiler
als Vertreter der Ortschaften Haslbach, Tankham und Riedersheim zugezogen war. Nach-
dem sich dieser mit der Anlegung eines nur einen Meter breiten Weges, wie am 25. Januar
beschlossen worden war, begnügen zu wollen erklärt hatte, gab die Kirchenverwaltung die
Erklärung ab, sie werde an der Nordostecke des Friedhofs eine neue Offnung in die Mauer
brechen und dort als Fortsetzung des Weges eine Stiege aus Granit anlegen lassen. Diese
Zusicherung wurde nicht erfüllt, dagegen wurde der alte Aufgang an der südöstlichen Ecke
des Friedhofs durch eine Mauer geschlossen. Am 25. Juli 1911 stellten die zweiundzwanzig
durch den Rechtsanwalt Heilmannseder in München vertretenen „Grabschafts= und
Kirchengemeindeangehörigen von Bockhorn“ an das Bezirksamt Erding den Antrag, die
*7) Ausgegeben zu München, den 22. Mai 1914. 3