Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Beilage II zum Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1914.*) 
Erkenntnis des Gerichtshofs für Kompetenzkonflikte in dem Streite über die Zuständigkeit für 
die Entscheidung über den von dem Gastwirt Andreas Bauer in Riedersheim und einundzwanzig 
Streitgenossen aus Haslbach, Tankham und Riedersheim gegen die Kirchenstiftung Bockhorn 
erhobenen Anspruch auf Vertragserfüllung. « 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in dem Streite über die Zuständigkeit für 
die Entscheidung über den von dem Gastwirt Andreas Bauer in Riedersheim und ein- 
undzwanzig Streitgenossen aus Haslbach, Tankham und Riedersheim gegen die Kirchen- 
stiftung Bockhorn erhobenen Anspruch auf Vertragserfüllung: 
Zuständig sind die Verwaltungsbehörden. 
Gründe. 
Durch den sogenannten Scharlgarten in Bockhorn führte seit langen Jahren ein Fußweg, 
Pl.-Nr. 18 der Steuergemeinde Bockhorn, über eine an dessen Ende in der südöstlichen Ecke 
der Friedhofmauer angebrachte Stiege zum Friedhof und zur Kirche. Am 18. Januar 1903 
beschloß die Kirchenverwaltung Bockhorn, die zum Scharlgarten hinunterführende verfallene 
Stiege solle nicht mehr erneuert, die dort in der Mauer sich befindende Offnung geschlossen 
werden. Eine auf den 25. Januar berufene Versammlung aller Angehörigen der Kirchen- 
gemeinde bezw. der Grabschaft Bockhorn genehmigte den Beschluß der Kirchenverwaltung 
unter der Bedingung, daß der seitherige Weg durch den Scharlgarten an der Nordseite 
neben der sogenannten Pfarrergasse einen Meter breit angelegt werde. Am 1. Juni 1903 
fand eine Versammlung der Kirchenverwaltung statt, zu der der Bauer Jakob Seiler 
als Vertreter der Ortschaften Haslbach, Tankham und Riedersheim zugezogen war. Nach- 
dem sich dieser mit der Anlegung eines nur einen Meter breiten Weges, wie am 25. Januar 
beschlossen worden war, begnügen zu wollen erklärt hatte, gab die Kirchenverwaltung die 
Erklärung ab, sie werde an der Nordostecke des Friedhofs eine neue Offnung in die Mauer 
brechen und dort als Fortsetzung des Weges eine Stiege aus Granit anlegen lassen. Diese 
Zusicherung wurde nicht erfüllt, dagegen wurde der alte Aufgang an der südöstlichen Ecke 
des Friedhofs durch eine Mauer geschlossen. Am 25. Juli 1911 stellten die zweiundzwanzig 
durch den Rechtsanwalt Heilmannseder in München vertretenen „Grabschafts= und 
Kirchengemeindeangehörigen von Bockhorn“ an das Bezirksamt Erding den Antrag, die 
  
*7) Ausgegeben zu München, den 22. Mai 1914. 3
	        
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