Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
eseh und Verorduungs Blufi 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 3. 
München, den 22. Januar 1915. 
* Inhalt: 
Bekanutmachung vom 19. Januar 1915, Einschränkung der Staatsausgaben während des Krieges betreffend. — 
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs. 
  
  
  
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Bekanntmachung, Einschränkung der Staatsausgaben während des Krieges betreffend. 
Kl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Äußern, der Justiz, des Innern 
beider Abteilungen, der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten. 
Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird nachstehendes bekanntgegeben: 
Die Vorschriften in Ziff. 4 Abs. 5 der Bekanntmachung vom 3. August 1914 
( BBl. S. 340) wegen der Entschädigung der während des Krieges zu Geschäftsaushilfen 
und Stellvertretungen abgeordneten Beamten sind auch anzuwenden, wenn die Abordnung 
nicht wegen der Einberufung eines Beamten zum Kriegsdienste, sondern aus anderen Gründen 
erforderlich wurde. Sie gelten ferner ohne Rücksicht darauf, ob der Beamte zu längerem 
Aufenthalt oder nur zu kürzeren Dienstreisen abgeordnet wurde. 
München, den 19. Januar 1915. 
Dr. Graf v. Dertling. Dr. Frhr. v. Soben-Kraunkofen. v. Thelemann. v. Breunig. v. Seidlein. 
Dr. v. Anilling.
	        
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