Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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Abrechnung des Notariatsverwesers mit dem K. Reutamte. 
Gegenwärtiges Gebührenregister für den Monat 19 schließt ab wie folgt: 
I. Geschäftsgebühren, Schreib= und Ausfertigungsgebühren, Hinterlegungsgebühren (Spalte VI, VII. IX). 
A. Soll-Einnahme . .. . .·........-...-.... »««!,........ 
mit Wortten —ie 
B Wirkliche Einnahme, zugleich Ablieferungsschuldigkeit M 
mit Worttenn 
C. Einnahme-Rückstände . ................... Æ-...--... 
mit Wortten . . cccccccc-. 
II. Tagegelder und Auslagen einschließlich der Reisekosten (Spalte VIII, X). 
A. Soll-Einnahher . . ...».........·.... ÆJ 
mitWortem»---.»·.».-...»-·-......-.........................................·...............-......-..... 
B. Wirkliche Einnahme. .................-. — rh 
mit Worten: 
C. Einnahme-Rückstinde: .... — 9 
mit Worten: 
Die unter 1 B vorgetragene Summe der wirklichen Einnahmen an Geschäftsgebühren, Schreib= und Ausfertigungs- 
gebühren und Hinterlegungsgebühren wurden im Lause de. Mont.. - und bei der heutigen Ab- 
rechnung bar und vollständig an das K. Rentamt .. . . . . . . . . . . . . . ..... . . . . albegeliefert. 
Die unter II C vorgetragene Summe der Einnahme-Rückstände an Tagegeldern und Auslagen wurde vorhaltlich der 
revisorischen Festsetzung dem Notariatsverweser bei der Abrechnung vergütet. 
Die Feststellung und Beitreibung der unter I C und IIC vorgetragenen Rückstände wird durch den Notariatsverweser 
betrieben werden. 
, den 1929. „ den. 19 
K. Rentant Der Notariatsverweser
	        
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