Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 32. 297 
Muster 33. 
  
Derzeichnis 
der 
Geloͤstrafen, 
die nach den Einzugsregistern der Gerichtsschreiberei 
des K. Gerichts 
für die Zeit vom bis 19 
in Strafsachen angefallen sind, 
jedoch von den Schuldnern nicht beigetrieben 
werden können. 
An das K. Amtsgericht .....·.........·..........·. mit dem Ersuchen, die mit— 
  
folgende Zweitschrift mit entsprechender Bestätigung versehen zurücksenden zu wollen. 
, den 19 
K. Rentamt: 
57“
	        
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