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für längere Zeit unbrauchbar zu machen, herzustellen verbunden, sowie ferner im
Interesse der Zollverwaltung verpflichtet ist, auf dem Bahnhofe am Templerbenn
in Aachen die durch den vermehrten Verkehr bedingten baulichen Einrichtungen
zu treffen, auch bei eintretendem Bedürfnisse eine besondere Zollabfertigungsstelle
an der Preußisch-Belgischen Landesgrenze zu errichten.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. Mai 1870.
(L. S.) Wilhelm.
v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. Camphausen.
Nachtrag
zu dem
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
S. 1.
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft übernimmt in Erweiterung
ihres Unternehmens den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Aachen nach der
Preußischen Landesgrenze bei Gemmenich, beziehungsweise über dieselbe hinaus
zum Anschluß an die von der Belgischen Staatsregierung konzessionirte Linie
von Welkenrädt über Gemmenich nach der Belgischen Landesgrenze.
Die Feststellung des Punktes, an welchem beide Linien in der Nähe der
Landesgrenze zusammentreffen, bleibt der näheren Verständigung unter der König-
lich Preußischen und Königlich Belgischen Staatsregierung vorbehalten.
Das Bergisch-Märkische Unternehmen wird ferner auf den Bau und Be-
trieb solcher ZJweig= und Seitenbahnen ausgedehnt, deren Anlage sich als nützlich
ur Belebung des Verkehrs auf der gedachten Hauptlinie erwei und auf Antrag
er Gesellschaftsvorstände durch das Königliche Handelsministerium genehmigt wird.
. 2.
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich, diejenigen
Anforderungen zu erfüllen, welche die Königliche Staatsregierung hinsichtlich der
Ueberschreitung der Landesgrenze durch die im F. 1. bezeichnete Eisenbahn im
Interesse der Landesvertheidigung und der Zollverwaltung bei Ertheilung der
landesherrlichen Konzession stellen wird, und die in jenen Beziehungen festzusetzen-
(Nr. 7661—7662, den