Nr. 34. #4 463
Pfalz.
Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
W
II. Abschnitt.
Kreis-Einnahmen.
1. A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildu *
1— — — — — — — — — — — — — — — — — — —
2 Gewerblich-technische Schulen:
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kaiferslautern und für die
Oberrealschule Ludwigshafen a' Rh. . ... 54 117—
3 Volksschulen.
12— — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
3 Budaetmäßige Kreisschuldotation:
8 Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden 84 000 —
4Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden «
mit weniger als 10 000 Einwohnern 274.059.90
. 5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und «
; mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
# Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des .
* Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben — 403 132,62
6 uschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom T
! 288u111902. :3:-35(x-(.-»«——
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der «
I- Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern — Kap. III § 1 Tit. 3a
8 der Kreisausgaben — 1252 635/04
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen (Notstandszulagen) für
6 das Lehrpersonal der Volksschulen in Gemeinden mit weniger als
. 1 10 000 Einwohnenn 97 500. —
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen. 141 949.30
I b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen 62 398 95
I) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und J
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- und Relikten—
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions—
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal .. 7 800 —
10 Anterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
a) Im allgemeinen .
b) Zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und zur Gewäh=
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unter-
stützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
) Für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
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