Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 34. 
Kap. 
  
Oberpfalz und Regensburg. 
  
  
Tit. 
Vortrag 
Betrag 
Festgesetzter 
  
M 
2 
  
VI 
  
10 
11 
12 
13 
  
  
S□S dDd — 
——— —— 
  
Beiträge zu den Anstalten für Blödsinnige usw. 
Der Pflegeanstalt Karlshof (bisher Kretinenanstalt Lauterhofen): 
a) für 34 halbe Freiplätze zu je 135 M.. 
b) für Unterbringung unheilbarer weiblicher Irren .. 
Der Anstalt für schwachsinnige Mädchen in Holnstein für 22 balbe 
Freiplätze zu je 135 4 . 
Der Wohltätigkeits= und Pflegeanstalt in Neichenbach: 
a) für 34 halbe Freiplätze zu je 1154 
b) für Besoldung des Anstaltsarztes 
Zuschuß an die Ursberger Anstalten für greien, Viinde. Taub- 
stumme, Epileptische und Krüppelhafte . 
Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder. 
Zum Betrieb der Rettungsanstalt Burglengenfeld 
Für Freiplätze ebendort 
Der Rettungsanstalt für Mädchen in Einmamehar sur Frehite 
und als Betriebszuschuß . 
Dem Seraphischen Liebeswerk in Altötting . 
DemederasylctJosemearsberg.. 
Der Erziehungsanstalt Rummelsberg bei Nürnberg 
Der Kinder- und Krankenhausverwaltung Kallminz 
Dem Kinderasyl Reinhausen. 
Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit: 
a) an den Verein für Arbeiterkolonien in Bayern . 
b) an den Verein zur Obsorge für entlassene Gefangene der 
Kreishauptstadt Regensburg .. 
c)BettragfürJugendfütsorge.. 
Unterstützungen an Private zum Unterhalte von Angehörigen in den 
Kreis-Heil= und Pflegeanstalten Regensburg und Wöllershof 
Unterstützung armer Kreisangehöriger 
Zuschuß an den Verein der Freundinnen junger Mädchen in Mürnchen 
Zuschuß an den Marianischen Mädchenschutzverein, Lokalstelle Regens- 
urg 
Zuschuß an den Kreisausschuß des Landeshilfsvereins vom Roten Kreuz, 
insbesondere zur Unterstützung und Förderung der Sanitätskolonnen 
Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung 
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach 
Art. 38 Abs. 5 des Armengesetzes . 
Ersatzleistung an unmittelbare Gemeind en für unter- 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren- 
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 1902 . ... 
—— 
4500 
500 
2970 
  
4590— 
500. 
700. 
6 000. 
2219 
5 84% 
100 
100 
50 
100. 
100 
600 
100 
500 
1000 
5000 
20 
16 
50— 
100 
300 
74 128S 
22 000 
67 
  
Summe Kap. VI 
  
531 613 
81“ 
  
59
	        
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