Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap.]s Tit. Vortrag Betrag 
—4 
IIIIÜI12 b) zur Organisation von Fortbildungskursen für das Lehr- 
personal an den Volksschulen und Remunerationen der Be- 
zirksoberlehrer 15 000— 
c) Zuschuß an den Bayreuther Provinzial-Schulfonds aus 
fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärarts 3 428/60 
d) Gratiale aus Zentralfonds an das Englische Fräulein-Institut 
in Bamberg wegen des öffentlichen Unterrichts an den 
dortigen Mädchenschulen. 2 249|15 
e) Vergütungen an die K. Kreisschulinspektoren und an Lehr- 
personen für den Besuch von Hilfsschultagen, Versammlungen 
des Vereins für Knaben-Handarbeit, Gesangs-, Zeichen-, 
Handfertigkeitskursen und sonstigen Veranstaltunggen — — 
f) Zur Einrichtung und Unterhaltung der r hmineanfnh 1 000— 
13 Reservefonds für die Volksschulen 2 000— 
Summe J 3 110 74572 
2 Progymnasien und Lateinschulen. 
1. Kuschüsse: 
à) Personalbedarf nach Art. 188 des Beamtengesetzes: 
1. für das Luitpold-Progymnasium Forchheim. 32 585— 
2. „ Progymnasium Wunsiedel 20 51454 
b) Außerordentlicher Zuschuß für das Luitpold-Progymnasium 
in Forchheim 1 000.— 
c) Außerordentlicher Zuschuß für das Progymnasium Wunsiedel 1000%— 
2 Vergütungen für die Leitung! der Turnspiele an den n Proghmnasien 150— 
3Prüfungskosten 100— 
Summe J 55 34954 
3 Taubstummen-An stalten. 
1Beiträge: 
a) Taubstummenanstalt Bamberg: 
a) zur Bestreitung der Betriebskosten 3 455— 
6) außerordentlicher Zuschuß für den künftigen Neubau — — 
b) Taubstummen-Anstalt Bayreuth: 
a) Für Lehrerbesoldung . 924U— 
OZurBestrettungder Beiriebskosten ... Zum-— 
7) Außerordentlicher Zuschuß zum Neubau eines Anstalts- 
gebäudes 6 000|— 
0) Mitgliederbeiträge der Anstaltslehrer zur Kreispen- 
sionsanstalt und städtischen Schullehrer-Reliktenkasse 75— 
c) Zur Gewährung von Unterstützungen an das Taubstummen= 
lehrpersonal zum Besuche von Fortbildungskursen, Taub- 
stummenlehrerversammlungen, Ausstellungen u. a. . — — 
2 Freiplätze für Zöglinge: 
a) für Freiplätze in der K. Landestaubstummenanstalt in München 2 — 
b) behufs Unterstübung a armer Taubstummer in oberfränkischen 
Anstalten. .. . 1 200|— 
  
  
  
  
 
	        
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