Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 34. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Mittelfranken. 
Festgesetzter 
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag 
— ½ 
1 39 JDC) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 5 400.— 
10nnterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Voltschalehrer . 
a) im allgemeinen 155 000 — 
b) zur Unterstützung der älteren Lehrerrel#kten und zur Ge- 
währung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal:. 6 200— 
J) für dürftige, dem Unterstützungsalter etwe nerer- 
waisen 2•000— 
111 Zuschuß zu den Kosten der Schulvisitationen .. 2595— 
12 Biur Unterstützung dürftiger Kandidaten des Volksschuloienstes wahrend 
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 300|— 
Summe " ʒ 2 710 120s|59 
Summe Kap. Aä2 760 986009 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 
überhaupft 2575— 
2 Zuschuß zum Gehalie des Krersftschereisachverständigen 1 5000— 
3 Zuschuß zu den Kosten der Instandhaltung von Privat- 
flüssen mit erheblicher Hochwassergefahr . 10000-— 
Summe Kap 1B 14 075— 
Summe Kap. I2775 O61/09 
II Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
II Zuflüsse aus sonstigen Einnahmequellen: 
Aus der Beteiligung der Kreisgemeinde am Fränkischen Uberland- 
wert, A.-G. in Nürnberg: 
4. an Dividenden aus den Aktien 120 000— 
1. an Zinsen aus Darlehen. 310 327|50 
3. an Tantiemen der Aussichtsräüte 4500— 
Überschuß aus der Verpachtung der MRomerlastelgrundsnce zu 
Weißenburg i. B. .. 130— 
25 %iger Beitrag der gesetzlich Beteuigten zu den vosten der In- 
standhaltung von Privatflüssen mit arheblicher Lochwassergefahr 
nach Art. 98 Abs. 3 des Wassergesetzes 5000.— 
Sunme — In 439 95750 
IV Kreisumlagen zu 35% 
der Steuerprinzipalsumme von 13 736 237.K 85 — nach Abzug 
von 2½% für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von67 491| 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 129 373|83 
1 Summe der Prelswinnahmen 8 031 883s59 
  
85“
	        
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