Kap.
Tit.
Vortrag
Unterfranken und Aschaffeuburg.
Festgesetzter
Betrag
4
2
IV
8
b) Rückvergütung von 25% des Aufwandes von 72 000 A fur
den Kulturbaudienst bei der K. Kreisregierung und bei den
Kulturbauämtern
c) Rückvergütung von 25% bes Aufwandes von 8244 .4 für
Ruhegehälter der Beamten und Unterhaltsbeiträge deren
Hinterbliebenen an die Staatskasse 24.
id) Für Bereitstellung von Kulturvorarbeitern und „Gehilfen für
einzelne Landwirte, Gemeinden und Genossenschaften bei Aus-
führung von Kulturanlagen, Versicherungsbeiträge für dieses
Personal 2c., dann für Gewährung von Stipendien an n Schüler
der Kulturbauschule in Pfarrkirchen 2c. .
Für sonstige Zwecke und zwar:
a) für Hebung der Rindviehzucht, insbesondere mittelst Genossen-
schaftsbildung
b) für Hebung der Pferdezucht, einschließlich der . auf
Hufbeschlaglehre ..
c) für den landwirtschaftlichen Wander-Unterricht .
(1) Zuschuß an den unterfränkischen Weinbauverein
e) Zuschuß an den ränkischen Gartenbauverein.
f) Zuschuß an den unterfränkischen Kreisfischereiverein
g) Zuschuß für die landwirtschaftliche Kreisversuchstation in
Würzburg .
11)fürden aufgestellten WembauiWanderlehrer
a) Gehalt ..
6) Tagegelder und neiselosten
7) Kanzlei-Aversum .
---4-
Ulllcc
3000.«
1500.«
60.«
in Summa 4 560 —
Hiefür sind an Zuschüssen in Aussicht gestellt:
1. aus Zentralfonds . 1500 MA
2. vom landwirtschaftlichen Kreisausschuß. 600 A
3. vom unterfränkischen Weinbauverein. 200 .4
sodaß aus Kreisfonds noch aufzubringen sind.
i) Zuschuß an den unterfränkischen Kreisackerbauverband
k) Zur Besoldung des Fischereisachverständigen. .
l) thurkFörderung der Flurbereinigungsunternehmungen! in Unter-
anken
m) Zuschuß an die Kommission für Vogelschutz in Bahern ur
Erfüllung ihrer Aufgaben .
m) Zuschuß zur Förderung der Schweinezucht ..
o) desgl. für die Fischereischule Starnberg und zwar je mit der
Hälfte zum Betriebe und zur weiteren Ausgestaltung der
Schule, dann zur Gewährung von Stipendien an kreis-
angehörige Schüler
p) für den aufgestellten Landwirtschaftslehrer für die Rhön
insgesamt 2 300 A
18 000
2 061
30 000.
l
13 000
2 000
900
900
500
900
2.500
2 260|—
2 000
2 * —
30 000
5 #
2 000
200
1 500