Nr. 34.
Unterfranken und Aschaffenburg.
’—.·.- Festgefetzter
Kap. 8Tit. Bortrag Betrag
— Em—.’
VI 34 Buschuß an die bayer. Frauenvereine vom Noten Kreuz zur Förderung
der Krankenpflege auf dem Lande 1 000—
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5 Kreis-Entbindungsanstalt in Würzburg bezw. an die
K. Universität daselbst: «
Vertragsmäßiges Jahresfixum. 7 000|—
664# Für Hebammen-Wiederholungsturse 350—
2 Bum Besuche von Desinfektionskursen 400—
7 Beiträge für Blödenanstalten. -
1BeitragzurGründungvonFreiplätzenindenmitderDiakonisseus ,
Anstalt in Neuendettelsau verbundenen Anstalten für Blödsinnige 1 600 —
2 Beitrag zur Gründung von Freiplätzen in der Idioten- Anstalt bei
1 Gemünden 9 000—
8 Beiträge für sonstige Wohltätigkeitsanstalten und Vereine 21 000—
1 J * Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armen-
: pflegen.
1Unterstützung armer Gemeinden zum Unterhalte von Kindern in
Rettungshäusern. 5000—
2 Unterstützung armer Gemeinden zur Begründung distriltiver Kranken-
anstalten ... 400()—
3 1ntiterstützung dem Verein für Arbeiter-Kolonten in Vayern 500 —
# 4Unterstützung von Naturalverpflegsstationen 2000 —
10 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit.
1Zur Gewährung von Beihilfen an unbemittelte Kreisangehörige
zum Zwecke der Behandlung ihrer krüppelhaften Kinder in der
Dr. Riedingerschen Klinik in Würzburg 12 0001—
2 Für Unterstützungen bei außerordentlichen Nor- uno Unglucssauen
aus den Renten des Kreisgetreidemagazins-Fonds, auch zur For-
derung der Raiffeisenschen Darlehenskassenvereine. . . 6495l70
3FürJugendfürforgetmRegierungöbeztrke... 1 000—
4Für Freiplätze in der Heilstätte für weibliche Lungentraute Maria=
1 Theresia-Heim in Sackenbach a. M. 1 000 —
5FFür Freiplätze im Sanatorium Luitpoldheim in Lohr a. Ue. Z 3 000.—
6 Für die Krieger-Erholungsheime des Bayerischen Veteranen= und «
Krieger-Bundes . Lung-
12 Zuschuß an die Disttitisgemeinden zur Unrerpützung «
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der
Deklaration vom 10. Mai 1902 .. 3693125
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden fur Unter-
bringung von Geisteskranken und Blöden in Frren-
und Sihenanstalten nach der K. Deklaration vom
10. Mai 1902 . .......
...-— ---
Summe Kap. VI
—.