Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
  
Unterfranken und Aschaffenburg. 
  
Vortrag 
Festgeseszter 
Betrag 
  
4— 
  
  
#r 
  
6 
  
  
  
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
Lateinschulen. 
Auf oezielen Rechtstiteln und Dewilligungen beruhende Fundations- 
eiträhe .. 
Aus der Kreisschuldotation 
  
— z I 
Gewerblich-technische Schulen. 
Zuschuß für die K. Kreisoberrealschule in Würzburg 
Summe 8 2 für sich. 
Volksschulen. 
ufe speziellen Rechtstiteln und id Bewilligungen beruhende Fundations- 
eiträge 
Ständige Bauausgaben 
Kreisschuldotation und zwar: 
à) Seitherige Kreisschuldotatio 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6Ca der Kreisausgaben 
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1092. 
Dienstalterszulagen für das Lebrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern (Kap. III 8§ 1 Tit. 3 der 
Kreisausgaben 
Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen (Notstandszulagen) für 
das Lehrpersonal der Volksschulen in den Gemeinden von weniger 
als 10 000 Einwohnen. 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der üit bergene 
Dienstalterszulagen 
  
32 080 
26 584 
178 
47 433 
88 600 
247 506 
41 
34 
86 
176 730/4#% 
320 000 
1 124000 
145 276 
167 100 
79 360 
 
	        
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