Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 34. 
Abersicht 
519 
Beilage 8. 
der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen des Regierungs- 
bezirkes Schwaben und Neuburg für das Jahr 1915. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag 
I. Abschnitt. 
Kreis-Aus gaben. 
1. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Eimmahmen 500— 
II Bedarf des Landrates. 
1 Tagegelder und Reisekosten der Landratsmitglieder 10 000— 
2. Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder des Land— 
ratsausschusses. 1 500— 
3 Regiekosten. 2 300— 
Summe Kes- 1 13 800 — 
III Auf Erziehung und Bildung. 
1 Volksschulen. 
1 Ständige Bezüge des Lehrpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 5 768.57 
b) aus der Kreisschuldotation: 6 
an) ältere ständige Bezge . 25901i10 
bh) neuere vom Landrate bewilligte ständige Bezüge . 5144s— 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienst— 
gründe 114 A — — 
2 Gehaltsergänzungszuschüsse für das Lehrpersonal in Orten ohne Statuten 776 000.— 
2aZur Gewährung widerruflicher jährlicher Zulagen von je 100 A 
an das gesamte nicht definitiv angestellte weltliche Lehrpersonal 
in Gemeinden mit und ohne Ortsstatut. — 
3a Dienstalterszulagen aus Staatsfonds für das Lehrpersonal an den 
Volksschulen der Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnenn 1 081 520.— 
3K0bAußerordentliche Zulagen (Notstands-Zulagen) für das Lehrpersonal " 
in diesen Gemeinden 217 190 — 
zes Fortzugewährende frühere Aufbesserungszulagen aus Kreismitteln 
nach Ziff. IX Abs. 4 der Min.-Bek. vom 28. August 1914 1031.— 
31“¾ Zur Gewährung widerruflicher jährlicher Zulagen von je 100 MA 
an das nicht definitiv angestellte weltliche Lehrpersonal in Ge- 
meinden mit mehr als 10 000 Einwohnern 12000— 
4 h r Beschaffung von Aushilfen für erkrankte, beurlaubte oder aus 
sonstigen Gründen verhinderte Stelleninhaber in Orten ohne 
Statuten gemäß Art. 11 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes vom 
28.9Juli 1902: 
a) im allgemeinen . 35«»(');— 
b) an Stelle deszu militärischen übungeneinberufenen Lehrpersonals 1 500·— 
87
	        
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