Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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IV. Besondere Verhältnisse: 
àa. 
b. 
  
Staatssteuersoll. , davon Kapitalrentensteuersol. „ 
Steueransatzsumme (Umlagengesetz Art. 24, 2) 
hievon treffen auf einen Umlagenpflichtigen durchschnittlicig , 
Zahl der Umlagenpflichtigen , hierunter zahlen weniger als 
6 —N Einkommensteuer ..., 
Betrag Hundertsat davon verwendet für 
Gemeinde- Armenzwecke 
Distrikts-— umlagen Betrag Hundertsatz 
nach der letzten Rechnung 
nach dem Voranschlage 
  
  
  
  
rentierender Kapitalbetrag: 
des Gemeindevermögens 
des Armenvermögens 
Gemeindeschuleeen ... 
g. Wird in der Gemeinde der Lokal-Malz- und Bieraufschlag erhoben? 
Welche sonstigen örtlichen Abgaben werden erhoben?
	        
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