Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 41. 649 
V. Erbetene Beihilfe: 
  
VI. Gutachten des Bezirksamts, insbesondere auch darüber, ob nach den gegebenen 
Umständen ein erheblicher Teil der Gemeindeumlagen für Armenzwecke ver- 
wendet wird und infolgedessen unverhältnismäßige Belastung vorliegt, 
ferner, wieweit eine Beihilfe — in Geld oder auf andere Weise — 
hiernach als angezeigt erachtet wird. 
  
VII. Beschluß des Landarmenrats: 
109
	        
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