Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 24. 57 
I. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen oder in Ostpreußen 
in den Regierungsbezirken Allenstein und Gumbinnen sowie in den Kreisen 
Gerdauen und Memel zahlbar sind, oder mit solchen in anderen Teilen 
Ostpreußens oder im Stadtkreise Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln, 
die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der in einem der be- 
zeichneten Teile Ostpreußens (Regierungsbezirke Allenstein und Gumbinnen, 
Kreise Gerdauen und Memel) liegt, werden erst an folgenden Tagen noch- 
mals zur Zahlung vorgezeigt: 
a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 
bis einschließlich 29. Juli 1915 eingetreten ist, 
am 31. Juli 1915; 
b) wenn der Zahlungstag des Wechsels am 30. Juli 1915 oder später 
eintritt, 
am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage. 
II. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in den westpreußischen Kreisen Marien= 
burg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz 
Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen, Strasburg, Thorn Stadt und 
Land zahlbar sind, oder mit solchen im Stadtkreise Danzig zahlbaren ge- 
zogenen Wechseln, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der 
in einem dieser westpreußischen Kreise liegt, werden erst an folgenden Tagen 
nochmals zur Zahlung vorgezeigt: 
a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 
bis einschließlich 29. April 1915 eingetreten ist, 
am 31. Mai 1915; 
b) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. April 1915 
bis einschließlich 27. Mai 1915 eintritt, 
am dreißigsten Tage nach Ablauf der Protestfrist des Art. 41 Abs. 2 
der Wechselordnung; 
c) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 28. Mai 1915 
bis einschließlich 28. Juni 1915 eintritt, 
am 30. Juni 1915; 
d) wenn der Zahlungstag des Wechsels am 29. Juni 1915 oder später 
eintritt, 
am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage. 
Dasselbe gilt von Postprotestaufträgen mit Wechseln, die in den ostpreußischen Kreisen 
Braunsberg, Fischhausen, Friedland, Heiligenbeil, Heilsberg, Königsberg Stadt und Land,
	        
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