Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

   
eseh und Verudunzycut 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 50. 
München, den 23. September 1915. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. September 1915 über die Errichtung eines städtischen Versicherungsamts in Ans- 
bach. — Bekanntmachung vom 22. September 1915, betreffend vorübergehende Anderung der Anlage C zur 
Hütenzenterkehrsorhung. — Bekanntmachung vom 22. September 1915 über die Zulassung von eisernen 
ewichten. 
Nr. 136 3. 
Bekanntmachung über die Errichtung eines städtischen Versicherungsamts in Ansbach. 
K. Staaisministerium des Innern. 
Vom 1. Januar 1916 an wird der Bezirk der Stadt Ansbach vom K. Versicherungs- 
amt Ansbach (MB. v. 30. Nov. 1912 Ziff. 2, GVBl. S. 1232) abgetrennt und beim 
Stadtmagistrat Ansbach eine eigene Abteilung für Arbeiterversicherung als städtisches Ver- 
sicherungsamt Ansbach errichtet. 
München, den 14. September 1915. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. 
  
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Nr. 9/Vos. 
Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung. 
##. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Schlußbestimmung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung ist durch Bekannt- 
machung des Reichseisenbahnamtes vom 9. September 1915 (REBl. S. 584) mit so- 
fortiger Wirksamkeit für die Dauer des Krieges dahin geändert worden, daß bei Ergänzungen 
und Anderungen der Anlage C von der Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt und der Be- 
kanntmachung im Reichsanzeiger abgesehen werden kann. 
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