Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

    
fseh= und Verahunsschut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 52. 
München, den 27. September 1915. 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 26. September 1915 wegen der Fortgewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe an Staats- 
arbeiter und Staatsbeamte. 
  
  
  
  
  
  
Nr. 27184. 
Bekanntmachung wegen der Fortgewährung einer Kriegsteuerungsbeihilfe an Staatsarbeiter 
und Staatsbeamte. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Kinanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Den in den Staatsbetrieben der Zivilverwaltung beschäftigten Arbeitern sowie den 
Beamten der untersten Klassen der Gehaltsordnung und den diesen gleichzuachtenden Personen 
wird auch weiterhin und zwar vorerst für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. De- 
zember d. Js. als Zuschuß zu den infolge des Krieges erhöhten Kosten des Lebensunterhalts 
eine Kriegsteuerungsbeihilse nach Maßgabe der Grundsätze der Bekanntmachung vom 
24. Juni 1915 (GVBl. S. 113 ff.) gewährt. Hierbei wird die in dieser Bekanntmachung 
bestimmte Einkommensgrenze mit Wirkung vom 1. Oktober d. Js. für die Arbeiter von 
täglich 4,60 — auf täglich 5,30 & und für die Beamten von jährlich 1400 M auf 
jährlich 1600 MK erweitert. 
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