Gesetzund Verurhunngs-gut
für das
Königreich Vayern.
Nr. 64.
München, den 6. Dezember 1915.
Inhalt:
Gesetz vom 4. Dezember 1915 über die Niederschlagung von Strafverfahren gegen Kriegsteilnehmer. — Geses
vom 4. Dezember 1915 zur Anderung des Gesetzes über den RKriegszustand.
Gesetz über die Niederschlagung von Strafverfahren gegen Kriegsteilnehmer.
Tudwig III.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der in
Titel X § 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen,
was sollt; ...
,.-," Einziger Artikel.
Strafverfahren gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege wegen Handlungen,
136