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des Zivilgehalts auf monatlich 300 — 106 104-—
oder jährlicgg 1248“
zu erhöhen, so daß der Gesamtbezug nit Einschluß des reinen Betrags der
Kriegsbesoldung zu monatlich. .. ... .196.--
oderjührltch........ . .2352.--
aufmonatlich......... . . 300 M
oder jährlich 3600 —
und mit Einschluß des bollen Betrags der re zu monatlich . 280
oder jährliggggnn 3360—2½
auf monatlih.. ...... 384—
oder jährlih.w ..... 44608
sich stellt.
B. Für einen Regierungsassessor, Oberamtsrichter, Bauamtmann, Rentamtmann
u. dgl., der in dieser Eigenschaft einen Jahresgehalt von 4800 “ bezieht:
a) Wem er als Oberleutnant und Kompagnieführer im mobilen Verhältnisse eine Feld-
besoldung von monatlich 370 & oder jährlich 4440 7 erhält:
Von der Kriegsbesoldung zu monatlich 370 K dürfen auf den Zivilgehalt
zu monatli . ... . 4000—2
angerechnet werden sieben Zehntel mit. ... ..... 259.--;
es verbleiben sohin von dem Zivilgehalte noch monatlich ... . 141 A
zur Auszahlung, so daß der Beamte mit Einschluß des reinen Betrags — fün
Zehntel — der Kriegsbesoldung einen Gesamtbezug von monatlich ... 400
oder jährlic .. 43068800 —
und mit Einschluß des vollen Betrags der Kregsbefoldung ein ECesamteinkommen
von monatliggg .... . .....511.-l-
oderjähtlich.... .. .... . 6132—
bezieht.
b) Wenn er als Oberleutnant und Kompagnieführer einer immobilen Formation eine
Kriegsbesoldung von monatlich 310 □# oder jährlich 3720 “ erhäll:
Von der Kriegsbesoldung zu monatlich 310 A dürfen auf den Zivilgehalt
zu monatlic . .. . ....400.-l-
angerechnet werden sieben Zehntel mit ... 217;
es verbleiben sohin von dem Zidvilgehalt noch monatlich .... ..183.-f-
zur Auszahlung, so daß der Beamte mit Einschluß des reinen Betrags — sieben