Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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des Zivilgehalts auf monatlich 300 — 106 104-— 
oder jährlicgg 1248“ 
zu erhöhen, so daß der Gesamtbezug nit Einschluß des reinen Betrags der 
Kriegsbesoldung zu monatlich. .. ... .196.-- 
oderjührltch........ . .2352.-- 
aufmonatlich......... . . 300 M 
oder jährlich 3600 — 
und mit Einschluß des bollen Betrags der re zu monatlich . 280 
oder jährliggggnn 3360—2½ 
auf monatlih.. ...... 384— 
oder jährlih.w ..... 44608 
sich stellt. 
B. Für einen Regierungsassessor, Oberamtsrichter, Bauamtmann, Rentamtmann 
u. dgl., der in dieser Eigenschaft einen Jahresgehalt von 4800 “ bezieht: 
a) Wem er als Oberleutnant und Kompagnieführer im mobilen Verhältnisse eine Feld- 
besoldung von monatlich 370 & oder jährlich 4440 7 erhält: 
Von der Kriegsbesoldung zu monatlich 370 K dürfen auf den Zivilgehalt 
zu monatli . ... . 4000—2 
angerechnet werden sieben Zehntel mit. ... ..... 259.--; 
es verbleiben sohin von dem Zivilgehalte noch monatlich ... . 141 A 
zur Auszahlung, so daß der Beamte mit Einschluß des reinen Betrags — fün 
Zehntel — der Kriegsbesoldung einen Gesamtbezug von monatlich ... 400 
oder jährlic .. 43068800 — 
und mit Einschluß des vollen Betrags der Kregsbefoldung ein ECesamteinkommen 
von monatliggg .... . .....511.-l- 
oderjähtlich.... .. .... . 6132— 
bezieht. 
b) Wenn er als Oberleutnant und Kompagnieführer einer immobilen Formation eine 
Kriegsbesoldung von monatlich 310 □# oder jährlich 3720 “ erhäll: 
Von der Kriegsbesoldung zu monatlich 310 A dürfen auf den Zivilgehalt 
zu monatlic . .. . ....400.-l- 
angerechnet werden sieben Zehntel mit ... 217; 
es verbleiben sohin von dem Zidvilgehalt noch monatlich .... ..183.-f- 
zur Auszahlung, so daß der Beamte mit Einschluß des reinen Betrags — sieben
	        
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