Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
Nr. 27. 
  
  
  
Geschäftskreis 
Beamte, 
für die die Mitteilungen zu machen sind 
7——aui.S—— 
89 
  
—— — —— — 
Stellen, an die die Mitteilungen 
zu richten sind 
  
IV. Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten 
  
V. Staatsministerium der 
Finanzen 
  
  
. Beamte 
Beamte der Lyzeen;, der humanistischen 
und Realgymnasien, der Progymnasien 
und Lateinschulen, der Oberrealschulen, 
Realschulen und ihrer etwaigen Neben- 
anstalten, der Lehrerbildungsanstalten, 
der landwirtsch. Lehranstalten (land- 
wirtsch. Mittelschulen, Kreisackerbau- 
schulen und landwirtsch. Winterschulen), 
der Kreisbauschule Kaiserslautern, des 
Konservatoriums für Musik in Würz- 
burg, der Hebammenschulen, der K. 
Bibliothek Bamberg sowie die in Ab- 
schnitt A, III der Ministerialbekannt- 
machung bezeichneten Beamten 
Professoren und Beamte d. Universitäten 
  
  
Alle übrigen Beamten 
des Staatsministeriums der 
Finanzen — einschließl. der Ministerial- 
forstabteilung —, des Obersten Rech- 
nungshofs, der Rechnungskammer, der 
Zentralstaatskasse, der Forstlichen Ver- 
suchsanstalt 
Beamte der Regierungsfinanzkammern, 
der Kreiskassen, der 
Messungsämter 
Beamte der Regierungsforstkammern, 
der Forstämter, der Waldbauschulen 
Beamte der Verwaltung der Zölle und 
indirekten Steuern 
Beamte der Bankdirektion, der Haupt- 
bank und der Filialbanken 
der Rentämter, 
Beamte der Staatsschuldenverwaltung 
Beamte der Berg-, Hütten= und Salz- 
werke 
Beamte des Katasterbureaus 
Beamte der Münzanstalt 
Regierungen, Kammern des 
Innern 
Verwaltungsausschußder be- 
treffenden Universitäten 
Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten. 
Staatsministerium der 
Finanzen 
Regierungen, Kammern der 
Finanzen 
Regierungen, Kammern der 
Forsten 
Generaldirektion der Zölle 
und indirekten Steuern 
Bankdirektion in Nürnberg 
Direktion d. Staatsschulden- 
verwaltung 
Generaldirektion der Berg-, 
Hütten- und Salzwerke 
Katasterburean 
Hauptmünzamt. 
  
  
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