Nr. 27.
Geschäftskreis
Beamte,
für die die Mitteilungen zu machen sind
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Stellen, an die die Mitteilungen
zu richten sind
IV. Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten
V. Staatsministerium der
Finanzen
. Beamte
Beamte der Lyzeen;, der humanistischen
und Realgymnasien, der Progymnasien
und Lateinschulen, der Oberrealschulen,
Realschulen und ihrer etwaigen Neben-
anstalten, der Lehrerbildungsanstalten,
der landwirtsch. Lehranstalten (land-
wirtsch. Mittelschulen, Kreisackerbau-
schulen und landwirtsch. Winterschulen),
der Kreisbauschule Kaiserslautern, des
Konservatoriums für Musik in Würz-
burg, der Hebammenschulen, der K.
Bibliothek Bamberg sowie die in Ab-
schnitt A, III der Ministerialbekannt-
machung bezeichneten Beamten
Professoren und Beamte d. Universitäten
Alle übrigen Beamten
des Staatsministeriums der
Finanzen — einschließl. der Ministerial-
forstabteilung —, des Obersten Rech-
nungshofs, der Rechnungskammer, der
Zentralstaatskasse, der Forstlichen Ver-
suchsanstalt
Beamte der Regierungsfinanzkammern,
der Kreiskassen, der
Messungsämter
Beamte der Regierungsforstkammern,
der Forstämter, der Waldbauschulen
Beamte der Verwaltung der Zölle und
indirekten Steuern
Beamte der Bankdirektion, der Haupt-
bank und der Filialbanken
der Rentämter,
Beamte der Staatsschuldenverwaltung
Beamte der Berg-, Hütten= und Salz-
werke
Beamte des Katasterbureaus
Beamte der Münzanstalt
Regierungen, Kammern des
Innern
Verwaltungsausschußder be-
treffenden Universitäten
Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten.
Staatsministerium der
Finanzen
Regierungen, Kammern der
Finanzen
Regierungen, Kammern der
Forsten
Generaldirektion der Zölle
und indirekten Steuern
Bankdirektion in Nürnberg
Direktion d. Staatsschulden-
verwaltung
Generaldirektion der Berg-,
Hütten- und Salzwerke
Katasterburean
Hauptmünzamt.
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