Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
— — 
III 11 Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten: 
a) für dürftige Schulamtszöglinge 10 000— 
b) für dürftige Schulpraktikanten 5.000— 
12 hbrige Ausgaben: 
a) Umzugskosten--Entschädigung für das Lehrpersonal 1 715— 
b) aa) zur Förderung der Distritschulbibliotheken für die dort 
bildung der Volksschullehrer 3200— 
bb) für Schulbibliothekken 500 — 
c) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates: 
aa) für die Feiertagsschule in München 342 86 
bb) Entschädigung dieser Schule für die lithographische Anstalt 2 057|5 
ce) zur Unterstützung armer Schulkinder= 37/72 
d) an das Kreismagazin für Lehrmittel und Schuleinrichtungs- 
gegenstände 8 260— 
e) Stellvertretungskosten für die zu Fortbildungskursen für gewerb- 
liche Fortbildungsschulen einberufenen Volkeschullehrer 1 600— 
13 Für nicht voraussehbare Ausgaben, ferner zur Gewährung von 
Unterstützungen in außerordentlichen Notfällen .... 5000— 
Summe 8 1 5 028 957/91 
Ausgaben für Fortbildungsschulen (nach Maßgabe 
der Verordnung über die Berufsfortbildungsschulen 6 
und der 88 13 und 16 der Schulpflichtverordnung). 
1Gewerbliche Fortbildungsschulen außer München und landwirtschaft. 
liche Fortbildungsschulen 155 500 — 
2 Für die gewerblichen Fortbildungsschulen der Stadt München 719 74101 
3 Für die Fortbildungsschulen für Mädchen in München . 40 000— 
Summe § 2 915 24161 
Progymnasien und Lateinschulen. 
1Zuschüsse: 
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates. — — 
b) aus der Kreisschuldotation 257632 
c) aus Kreisfonds: 
aa) für das humanistische Gymnasium Ingolstadt (lasse 1— 5) 48 11301 
bb) für das Progymnasium Pasinn 45 58699 
cc) . Traunstein . . 46 16134 
dd) öehait des Turnlehrers am Progymnasium Schäftlarn 3900— 
ee) Gehalt des Musiklehrers d der gleichen Austalt .. 3 600— 
2 Prüfungskosten . — — 
Summe ʒ 149 937|66 
Taubstummen-Anstalten. 
1 Freiplätze und Zuschüsse für Personal= und Sachbedarf: 
a) An die K. Landestaubstummenanstalt München: 
a) 45 Freiplätze für Zöglinge (à 390 KM) 17 550— 
8) Freiwilliger Zuschuß zum Gesamtaufwand der Anstalt 11 590—
	        
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