Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 49. 307 
  
  
  
  
Pfalz. 
-m-lr Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
hr“— 
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
1 A. Zuschüsse aus Staatsfonds für Erziehung und Bildung. 
2 Gewerblich-technische Schulen: 
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kaiserslautern und für die 
Oberrealschule Ludwigshafen a. hf. 54 117— 
Summe z 2 für- sch. 
  
3 Volksschulen. 
1/2— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 24 000 — 
4 ½schüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnen. 274 059/90 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes — 
Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben —. 403 132662 
6 Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. *b des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 19002. 335 000— 
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern — Kap. III § 1 Tit. Za 
der Kreisausgaben —. 1 286 455 41 
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen für das Lehrpersonal der 
Volksschulen in diesen Gemeinden 104 000— 
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- - 
personen 137 74855 
b. Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen 62 875|84 
c) Zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und zur 
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
  
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 12 000 — 
10| Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 
a) Im allgemeinen 164 846 48 
b) Zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen und zur Gewãh- 
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Reliktenunter- 
stützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 13 500.— 
c) Für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000— 
75 
  
  
  
 
	        
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