Nr. 69. 501
I. Kriegsteuerungsbeihilfe für Staatsarbeiter.
1.
I Als Beihilfe erhalten:
1. ledige Arbeiter und Arbeiterinnen, dann verwitwete oder geschiedene Arbeiter und
Arbeiterinnen
à) bei einem durchschnittlichen r von nicht mehr als 4 —X für
den Tag mmuonatlich 9.,
b) bei einem durchschnittlichen Diensteinkommen von mehr als 4.X, aber nicht
mehr als 6 & für den Tag muonatlich 6,
(l. auch 2 )
2. verheiratete Arbeiter
a) bei einem durchschnittlichen Dienfteinkommen von nicht mehr als 8 K& für
den Tkeg muonatlich 12 —x,
b) bei einem durchschnittlichen Diensteinkommen von mehr als 8 M, aber nicht
mehr als 10 &F für den Tegas muuonatlich 9 1,
c) bei einem durchschnittlichen Diensteinkommen von mehr als 10 „X, aber
nicht mehr als 14 X für den TJagn muoonatlich 6 M.
II Ledige Arbeiter und Arbeiterinnen, dann verwitwete oder geschiedene Arbeiter und Ar-
beiterinnen, die nachweislich erwerbsunfähige Eltern, Großeltern oder Geschwister ganz oder
vorwiegend unterhalten, bekommen die gleiche Beihilfe wie die verheirateten Arbeiter. Das
gleiche gilt für verwitwete oder geschiedene Arbeiter und verwitwete oder geschiedene Arbeite-
rinnen, die Kinder zu ernähren haben.
UI Zu der allgemeinen Beihilfe nach Abs. I und II werden außerdem für jedes Kind
unter 15 Jahren monatlich 4¾ gewährt (Kinderzulage). Für Kinder, von denen bekannt
ist oder nachgewiesen wird, daß sie wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen erwerbsunfähig
sind, wird die Kinderzulage ohne Rücksicht auf das Lebensalter gewährt.
2.
1 Soweit der Tagesverdienst mit Einschluß der Beihilfe den Betrag von 14,20 4#
übersteigen würde, wird die Beihilfe um den Mehrbetrag gekürzt. Der gekürzte Monats-
betrag ist gegebenenfalls bei den Arbeitern und Arbeiterinnen, die während des ganzen Monats
im Dienste standen, auf den nächsten vollen Markbetrag, im übrigen auf den nächsten durch
die Zahl 10 teilbaren Pfennigbetrag aufzurunden.
II Arbeiter und Arbeiterinnen, deren durchschnittliches Diensteinkommen einen der in Ziff. 1
bezeichneten Höchstbeträge von 4 M, 6 M, 8 A, 10 oder 14 KX übersteigt, dürfen
sich im ganzen nicht schlechter stellen, als wenn ihr durchschnittliches Diensteinkommen diesen
Höchstbetrag nicht übersteigen würde.
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