Nr. 70.
Zu 3. Ob ein Kapital in
ausländischen oder inländischen
Werten angelegt ist. macht
keinen Unterschied; auch Aktien
einer ausländischen Aktienge-
sellschaft gehören zum steuer=
baren Vermögen. Ebenso ist
cs belanglos. ob das Kapital=
vermögen selbst sich im In-
land oder im Ausland be-
findet.
Wertpapiere, die in Deutsch-
land einen Börsenkurs haben,
sind mit ihrem Kurswert, For-
derungen, die in das Schuld-
buch einer öffentlichen Körper-
schaft eingetragen sind, mit
dem Kurswert der entsprechen-
den Schuldverschreibungen der
öffentlichen Körperschaft, Aktien
ohne Börsenkurs, Kuxe. An-
teile an einer Bergwerkeges, ll-
schaft oder Antcile einer Ge-
sellschaft mit beschränkter Haf-
ltung mit ihrem Verkaufswert.
andere Kapitalforderungen mit
ihrem Neunwert anzusetzen, so-
sern nicht besondere Umstände
die Veranschlagung nach einem
vom Neunwert abweichenden
höheren oder geringeren Werte
begründen.
Will der Steuerpflichtige
von dem Werte seiner mit
Dividenden schein gehandelten
Wertpapiere einen Gewinn,
betrag in Abzug bringen
(534 Abs. 2 des Besitzsteuer-
gesetzes), so hat er die Wert-
papiere, für welche der Abzug
begehrt wird. nach Stückzahl
oder Neunbetrag und Gattung
besonders zu bezeichnen.
und Forderungen an ausländische
6)
C
4)
e)
Übertrag
Kapitalforderungen aus Anleihen oder Schuldver-
schreibungen deutscher oder nichtdeutscher Staaten,
Gemieinden, anderer öffentlicher Verbände, Eisenbahn—
und Industrieobligationen, Piandbriefe, Hypotveken.
Grundschuldsorderungen, sonstige Kapitalforderungen
jeder Art, insbesondere Forderungen aus Schuld-
verschreibungen, Wechseln, Darlehen. Kanutionen,
Dinterlegungsgelder. Einlagen bei Sparkassen und
Banken. Abrechnungs= und Hontokurrentguthaben,
ausgenommen Bank- und sonstige Gutbaben, die zur
Bestreitung der laufenden Anẽgaben für drei Monate
dienen
Aktien oder Anteilscheine. Kuxe,
bei Genossenschaften, Geschäftsanteile und andere Ge-
sellschaftseinlagen ....-....
BakesGeld.Banknotcnundstasscnschciucmus-
genommen die aus den lausenden Jahreseinkünften
vorhandenen Befstände, soweit sie zur Bestreitung der
laufenden Ausgaben für drei Monate dienen). Gold
und Silber in Barren. .... ...
NochuichtfälligeAnsprüchcaudLebens-,Kapital-
oder Rentenversicherungen, zu berechnen mit /8 der
Summe der bisber gezahlten Prämien oder Kapital-
beiträge oder mit dem Rückkaufswerte
Geschäftsguthaben
Übertrag
597
Vermögenswert
(siehe die Rand-
bemerkung fauf Seite 1)
Mark
Mark
Zusammen n—
Zusammen I
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen sind im Ausland besindliche Wertpapiere
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapitalschulden,
Berechunng des Betriebsvermögens zu 1. 2 A. Bberücksichtigt sind.
Schuldner im Gesamtwert von
...... A enthalten.
soweit sie nicht schon bei
Zu II. Nicht abzugssähig
sind Schulden, die zur Bestrei.
tung der laufenden Haushal-
tungskosten eingegangen sind
(Haushaltungsschulden), sowie
Schulden und Lasten. welche
in wirtschaftlicher Beziehung
zu nicht steuerbaren Vermö-
gensteilen stehen (Bemerkung
änu l. 11 1 2A und B); pbvgl.
auch Seite 1 Anmerkung 1.
Name des Gläubigers Wohnort des Gläub gers Betrag
Mark
u)..,.............................
b)
I00) ...-»
(I)...................
te).............·..............
Zusammen
Verbleibt (ohne 111) ein Reinvermögen von . . . .