Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 70. 
  
Zu 3. Ob ein Kapital in 
ausländischen oder inländischen 
Werten angelegt ist. macht 
keinen Unterschied; auch Aktien 
einer ausländischen Aktienge- 
sellschaft gehören zum steuer= 
baren Vermögen. Ebenso ist 
cs belanglos. ob das Kapital= 
vermögen selbst sich im In- 
land oder im Ausland be- 
findet. 
Wertpapiere, die in Deutsch- 
land einen Börsenkurs haben, 
sind mit ihrem Kurswert, For- 
derungen, die in das Schuld- 
buch einer öffentlichen Körper- 
schaft eingetragen sind, mit 
dem Kurswert der entsprechen- 
den Schuldverschreibungen der 
öffentlichen Körperschaft, Aktien 
ohne Börsenkurs, Kuxe. An- 
teile an einer Bergwerkeges, ll- 
schaft oder Antcile einer Ge- 
sellschaft mit beschränkter Haf- 
ltung mit ihrem Verkaufswert. 
andere Kapitalforderungen mit 
ihrem Neunwert anzusetzen, so- 
sern nicht besondere Umstände 
die Veranschlagung nach einem 
vom Neunwert abweichenden 
höheren oder geringeren Werte 
begründen. 
Will der Steuerpflichtige 
von dem Werte seiner mit 
Dividenden schein gehandelten 
Wertpapiere einen Gewinn, 
betrag in Abzug bringen 
(534 Abs. 2 des Besitzsteuer- 
gesetzes), so hat er die Wert- 
papiere, für welche der Abzug 
begehrt wird. nach Stückzahl 
oder Neunbetrag und Gattung 
besonders zu bezeichnen. 
  
  
und Forderungen an ausländische 
6) 
C 
4) 
e) 
Übertrag 
Kapitalforderungen aus Anleihen oder Schuldver- 
schreibungen deutscher oder nichtdeutscher Staaten, 
Gemieinden, anderer öffentlicher Verbände, Eisenbahn— 
und Industrieobligationen, Piandbriefe, Hypotveken. 
Grundschuldsorderungen, sonstige Kapitalforderungen 
jeder Art, insbesondere Forderungen aus Schuld- 
verschreibungen, Wechseln, Darlehen. Kanutionen, 
Dinterlegungsgelder. Einlagen bei Sparkassen und 
Banken. Abrechnungs= und Hontokurrentguthaben, 
ausgenommen Bank- und sonstige Gutbaben, die zur 
Bestreitung der laufenden Anẽgaben für drei Monate 
dienen 
Aktien oder Anteilscheine. Kuxe, 
bei Genossenschaften, Geschäftsanteile und andere Ge- 
sellschaftseinlagen ....-.... 
BakesGeld.Banknotcnundstasscnschciucmus- 
genommen die aus den lausenden Jahreseinkünften 
vorhandenen Befstände, soweit sie zur Bestreitung der 
laufenden Ausgaben für drei Monate dienen). Gold 
und Silber in Barren. .... ... 
NochuichtfälligeAnsprüchcaudLebens-,Kapital- 
oder Rentenversicherungen, zu berechnen mit /8 der 
Summe der bisber gezahlten Prämien oder Kapital- 
beiträge oder mit dem Rückkaufswerte 
Geschäftsguthaben 
Übertrag 
597 
  
Vermögenswert 
(siehe die Rand- 
bemerkung fauf Seite 1) 
Mark 
  
  
Mark 
  
  
  
Zusammen n— 
  
  
  
  
  
  
  
  
Zusammen I 
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen sind im Ausland besindliche Wertpapiere 
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapitalschulden, 
Berechunng des Betriebsvermögens zu 1. 2 A. Bberücksichtigt sind. 
Schuldner im Gesamtwert von 
...... A enthalten. 
soweit sie nicht schon bei 
  
Zu II. Nicht abzugssähig 
sind Schulden, die zur Bestrei. 
tung der laufenden Haushal- 
tungskosten eingegangen sind 
(Haushaltungsschulden), sowie 
Schulden und Lasten. welche 
in wirtschaftlicher Beziehung 
zu nicht steuerbaren Vermö- 
gensteilen stehen (Bemerkung 
änu l. 11 1 2A und B); pbvgl. 
auch Seite 1 Anmerkung 1. 
  
  
  
  
  
  
  
Name des Gläubigers Wohnort des Gläub gers Betrag 
Mark 
u)..,............................. 
b) 
I00) ...-» 
(I)................... 
te).............·.............. 
Zusammen 
  
Verbleibt (ohne 111) ein Reinvermögen von . . . . 
  
 
	        
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