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VIII. Mehrere zu einer Sendung vereinigte Drucksachen dürfen nicht mit verschiedenen
Ausschristen versehen sein. Wegen der Vereinigung von Drucksachen mit Geschäftspapieren und
Warenproben siehe § 15. .
IX. Es ist zulässig:
1.
S
10.—
11.
12.
13.
auf gedruckten Visitenkarten, Weihnachts= und Neujahrskarten Namen, Stand und
Wohnort nebst Wohnung des Absenders anzugeben sowie mit höchstens 5 Worten
oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen,
Beileidsbezeugungen oder andere Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzuzufügen;
auf den Drucksachen selbst den Tag der Absendung, die Unterschrift oder Firma
sowie den Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders und des Empfängers
handschriftlich oder mechanisch anzugeben oder abzuändern;
Druckfehler zu berichtigen;
den Korrekturbogen das Manufkript beizufügen und in den Korrekturbogen Anderungen
und Zusätze zu machen, die die Korrektur, die Form und den Druck betreffen, sowie
solche Zusätze bei mangelndem Raum auch auf besonderen Zetteln anzubringen;
gewisse Stellen des Druckes zu durchstreichen;
.Worte oder Teile des Druckes, auf die man aufmerksam machen will, durch An-
striche hervorzuheben und zu unterstreichen;
bei Preislisten, Börsenzetteln, Geschäftsanzeigen, Handelsrundschreiben und Anzeigen-
Anerbieten Zahlen nebst Zusätzen, die als Bestandteile der Preisbestimmung zu
betrachten sind, sowie bei Reiseankündigungen den Namen des Reisenden, die Zeit
seines Eintreffens und den Namen des Ortes, den er zu besuchen beabsichtigt,
handschriftlich oder mechanisch einzutragen oder zu berichtigen und in Mitteilungen
über die Absendung von Waren den Tag der Absendung handschriftlich anzugeben;
in Anzeigen über die Abfahrt oder Ankunft von Schiffen den Tag der Abfahrt
oder Ankunft sowie die Namen der Schifse handschriftlich anzugeben;
in Einladungs= und Einberufungskarten den Namen des Eingeladenen oder Ein-
berufenen, Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft zu vermerken;
auf Büchern, Noten, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern und Landkarten eine Widmung
hinzuzufügen und ihnen eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beizulegen
sowie die Rechnung mit solchen handschriftlichen Zusätzen zu versehen, die den
Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit
diesem in keiner Beziehung stehenden Mitteilung haben;
bei Bücher= und Subskriptionszetteln für buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen,
Zeitschriften, Bilder und Noten die bestellten oder angebotenen Werke handschriftlich
zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu durchstreichen
oder zu unterstreichen;
Modebilder, Landkarten usw. auszumalen;
bei Ausschnitten aus Zeitungen, Zeitschriften und Büchern Titel, Tag, Nummer
und Bezeichnung der Veröffentlichung, der der Artikel entnommen ist, handschrift-
lich oder mechanisch hinzuzufügen;