Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
eset und W 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 23. 
München, den 30. April 1917. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 29. April 1917, die Formation der Staatsministerien betreffend. — Königliche 
Verordnung vom 29. April 1917, das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 30. April 1917 des Textes der Königlichen Verordnung vom 14. Dezember 1903, die 
Errichtung eines Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten betreffend, in der vom 1. Mai 1917 an 
geltenden Fassung. 
½ 
Königliche Verordnung, die Formation der Staatsministerien betreffend. 
Ludwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates beschlossen zu verordnen, was folgt: 
§ 1. 
Aus dem bisherigen Wirkungskreise Unseres Staatsministeriums des Innern und 
der bei diesem bestehenden Obersten Baubehörde werden an Unser Staatsministerium für 
Berkehrsangelegenheiten überwiesen: 
1. Die oberste Aufsicht über den Verkehr auf Staatsstraßen und Wasserstraßen ein- 
schließlich der Regelung der Erhebung von Abgaben für deren Benützung, insoweit 
diese Aufsicht nicht bereits nach Unseren Verordnungen vom 14. Dezember 1903 
und 18. Dezember 1906 über die Errichtung eines Staatsministeriums für 
Verkehrsangelegenheiten diesem Ministerium übertragen war. 
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