Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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nahmestellen angenommenen Wertpapiere und der auf die Reichskasse 
übertragenen Schuldbuchforderungen nach den anliegenden mit den 
Ab- Num. « vor der Linie Betrag 
schnitt mer Ausgabe “ # 
Ilbertrgg— — —- 
V Tilaung der Neichsschuld auf Grund des Kriegssteuergesetzes: # 
13 Gesamtannahmewert der auf zu entrichtende Kriegsabgabe von den An- 
l 
  
  
  
  
  
  
Bescheinigungen usw. belegten Stück Hauptverzeichnissen. « 
14 Einnahme für ausgereichte Weripapiere aus dem Bestande der I 
Reichshauptkasse“) . ... I 
Bleibt V ..— — — — 
VI Sonstige Ausgaben: 
15 Unterstützungen aus Anlaß von Friedensübungen 
16 Aufwandsemtschädigungen . . . ..... . » , ' 
17 Unterstützungen für Tabakarbeiter n 
18 Vergütungen für Kriegsleistun gggeen ... s « 
19 Beiditfen sür die Kriegswohsahrtsoslege 
20 „ „ „ Textilarbeiter. # 
· 
21 » ,,,, Schuhwarenindustricarbeiter. . . » 
  
––.. 
*i 
— —— — 
  
Von der Reichshauptkasse sind zu erstatten . . — — 
  
  
  
  
  
« 
VII Barc Ablieferungen: # 
a) Auf Matrikularbeitrag 
65) 
i 
VIII Guthaben nach der vorigen Abrechnung: 1 1 
Summe der Abschnitte VII und VIUUI.L — — + 
Summe der Ausgabe. —— — — — 
  
Die Einnahme beträgt . 2 — — — 
Mithin Bestand.. — — — — 
Mithin Guthaber T — — — 
Dem Bestande von .. 
treten an Verwahrgeldern sowie an soustigen Einnahm n seit dem 
1. dieses Monats hinz4 . . .. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Ausgaben seit dem 1. dieses Monats und die sonst noch offen « 
stehenden Vorschüsse für Reichsrechnung betragen . . 
Mithin beträgt der Varbestand heute .. , « 
. .. . . . . .... .. ... . . .... den 19 . 
quss............-...................-............-................................-...... 
(Unterschrift) ...................................................................... . 
# Daß der heute vorhandene Barbestand von a E für die innerhalb der nãchsten 
232 fünf Tage für Reichsrechnung zu erwartenden Ausgaben erforderlich ist, wird hierdurch bescheinigt. 
Pst#*so & , den 19 ç 
5# 8. (Unterschrift des Vorgesetzten der Kasse) 
  
*) Die Vereinnahmung erfolgt durch Absetzung von der Ausgabe; der Betrag ist daher mit roter Tinte einzutragen.
	        
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