Nr. 25.
127
in Spalte 5 find
noch
gestundet
#
Von den gestundeten
Beträgen, die am
Schlusse des vorigen
Rechnungsjahrs
ausstanden, sind fällig
geworden oder vor
dem Zeitpunkt
der Fälligkeit eingezahlt
-“m“
Summe
der Spalten
6 und 8
Hierauf
kommen an
Erhebungs= und
Verwaltungs-
kosten
in Anrechnung
4
Mithin
sind an die
Reichskasse
abzuführen
AM
Bemerkungen
7
8
10
11
12
)
Zu Spalte 7. 1) Die auf eigene Rechnung länger als neun Monate gestundeten Lotteriestempelbeträg
mungen) sind nach Ablauf der neun Monate in Spalte 8 oder 6 als „eingezahlt oder fällig geworden“ nachzuweisen.
Bei lfdr. Nr. 14 find unter a) die Vergütungen für die Veranlagung und Erhebung, unter b) die Sonderentschädi.
gungen für den Ausfall an Erbschaftssteuer, bei lidr. Nr. 17 unter a) der Anteil der Gemeinden, unter b) der Anteil
des Bundesstaats und bei lfdr. Nr. 18 der Anteil des Bundesstaats anzugeben.
Zu Spalte 10.
Betra
der Entschädigungen
für die Verwalter
der Anmeldestellen
Pauschbetrag
der sächlichen
Verwaltungs-
kosten
O Fsdr. Nr. 18 unter B und C.
alte 8.
Bon den fällig gewordenen usw.
Beträgen waren gestundet im
Rechnungsjahr
zusammien K.
wie in Spalte
Spalte 7 (Bemerkung nur in der
lbersicht für das 1. bis 4. Viertel
auszufüllen). Außerdem stehen
an gestundeten Beträgen noch
aus aus dem Rechnungsjahr
B.
—
Zu lfdr. Nr. 13 unter D. Spalte 8.
Darunter für Anschaffung von
Waren nach Nr. 40 des Taris-
Fur Arbitragegeschafte sind zu-
rückgezahlt und von der Soll-
einnahme in Spalte 8 abgeseht
................... JE,
darunter für Geschäfte im Ar
——*
Zu lIsdr. Nr. 17.
Spalte 8. Für
stellen.
Spalte 9. ee ein Biertel des
Jahrespauschbetrags.
Anmelde-
e (§ 237 der Ausführungsbestim-
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