Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Nach Spalte 11 auf Seite 5 der Übersicht sind an die Reichskasse abzuführen 
Erstattungen an Wechselstempel 
Hiervon gehen ab: serrr- an Warenumsatzstempel, der durch Ver- 
wendung von Umsatzstempelmarken entrichtet ist, 
–. 
  
Hiervon sind der Reichskasse bereits überwiesen 
Mithin bleiben zu überweisen. 
  
Bleiben. 
  
  
  
—. 
· 
  
  
  
  
in den Vormonaten 
in den des für Zusammen 
Für Preusten. Vorvierteljahreu etten Vierteljahrs den letzten Monat 
Von der Isteinnahme an Reichssteuern nach Spalte 9 1 
auf Seite 5 lfd. Nr. 1 bis 16 sind # A M 4 
  
abgeliefert an die Regierungs-Hauptkasse zu 
  
  
  
zur Deckung nahe bevorstehender Ausgaben für 
Rechnung des Reichs zurückbehalten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 3 unter laufender Nummer 1b der Übersichte) 
Bei den Zöllen sind unter den außerordentlichen Einnahmen enthalten: 
1. Einnahmen für Lagerausgleich und für Zinsen aus einem Veredelungsverkehre 
2. Verwaltungskostenbeiträge 
3. Zollgebühren. 
4. andere außerordentliche Einnahmen. 
Zusammen (wie in Spalte 3 unter laufender Nummer 1b) 
- Die Berlegung dieser Einnahmen ist nur zur Einnahmeübersicht für das Rechnungsjahr und zur schließ- 
lichen Einnahmeübersicht erforderlich. 
  
  
  
  
  
— 
—— — — “ 
« 
  
  
Im 1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 19 sind ausgestellt 
Zu 1. Einfuhrscheine 
Zu 6 Branntweinsteuervergütungsscheine: 
a) Verbrauchsabgabe 
b) Betriebsauflage 
Branntweingutscheine 
Zusammen. 
über den Betrag von 
4 
  
  
  
  
 
	        
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