134
Bundesstaat:::: Anlage 4 des Musters IV
Direktivbehörde: zu den Abrechnungsbestimmungen.
nachweisung
über den Verkauf von Steuerzeichen und ausgefüllten Steuerzeichenvordrucken zur Entrichtung der Zigarettensteuer
und des Kriegsaufschlags im Rechnungsjahr 19
Bezeichnung
Wertbetrag der Steuerzeichen
an Zigaretten-
steuer
4
an Kriegs-
aufschlag
4
Bemerkungen
St#
—1
Bessand an an vollständig bedruckten Steuerzeichene am Schlusse des Nechnungs.
ahrs 19
Im Rechnungsjahr 19. sind:
a) von der Reichsdruckerei bezogen
b) gegen Rückzahlung des Ankaufspreises zurückgenommen 6## 2i
und 24 Abs. 2 Satz 3 der Ausführungsbestimmungen)
c) Steuerktichenvordrucke ausgefüllt, 6 11 Abs. 8 der diuafudrunas-
vorschriften)
Zusammen 1 und 2.
Dagegen sind:
a) “ Ersatz für andere Steuerzeichen abgabenfrei verabfolgt
(§8 22, 23 Abs. 1, 24 Abs. 2 Satz 1 und 25 Abs. 1 Ziffer a in
erbindung mit dem ersten Teil des 2. Satzes von Abs. 2))
b) bei den Zoll= und Steuerstellen verdorben und nach Vemichtung
in Abgang gestellt .
Zusammen 3.
Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 19
Der Bestand an vohständig bedruckten Steuerzeichen am Saluse des
Rechnungsjahrs 19 beträgt
Mithin Geldeinnahme
Hierzu treten:
a) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit sie nicht zum Ankauf
von Steuerzeichen verwendet sind, sowie die Mehrbeträge infolge
Abrundung bei der Erhebung
b) der infolge Überschreitung des Kontingents ohne Abgabe von
Steuerzeichen erhobene erhöhile Kriegsaufschlag (rt. III Abf- 3
des Gesetzes vom 12. Juni 19160 ..
Dagegen gehen ab: —
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Steuerzeichen, die dem
Bestande hinzugetreten sind (s. oben 20)
b) die Rückzahlungen für vernichtete Steuerzeichen 6 24 Abs. 2
Satz 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 unter b in Verbindung mit
dem zweiten Teil des 2. Satzes von Abs. 2)
6) andere Herauszahlungen usw. sowie Minderbeträge infolge Ab-
rundung bei der Berechnung des Wertbetrags der Bestände
Bleibt Einnahme im Rechnungsjahr 19.
1
–—G
Übereinstimmend mit Sp.3
der Re chssteuerübersicht.
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der Bestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, der ergangenen
Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften Vernichtungsverhandlungen bescheinigt.
„den 19
Direcktion.