Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 38. 215 
  
  
Eingegangen, den en. 19. Muster 3 
Nkrr.1 des Anmelbnngobuce (Ausführungsbestimmungen 8 8 Abs. 6) 
dNr.1 des Einnahmebuchs 
(Amtsstempelabbruck) 
Nachweisung 
der deutschen Einnahmen aus den nachstehend genannten Wechsel= und Durchgangsgüter- 
verkehren mit dem Ausland, soweit sie nach dem Gesetze vom 8. April 1917 über die 
Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs der Abgabe unterliegen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Monat.-.-....-..---..-...--.-..................-....-..-..-.. 19-....-... 
Die nach der 
Orbnungs- Verkehrsabrechnung 
aummer Bezeichnung des Verkehrs deusasgerommnenen 
betragen 
Mark Pf. 
1 Deutsch-dänischer Verkehr 
2 Deutsch— chwedisch· norwebischer he . 
3 
4 .... 
Zufammön. 
Die hierfür zu entrichtende Abgabe beträgt 7 v. H. — 
Auf die Abgabe sind abschläglich abgeführt 
im Monaatatt 19 laut ckKk. des Einnahmebuch. DVif. 
WWWWWööäö§ää [ [ 19 ½4% „ ö"7“ 2 » 
—âR„ 1717777721 19 ««««« 11 t 
Zusammen. 
Demnach bleiben zu zahlen 
„ „ „ erstatten. 
........................... ,den..ten l9.. 
Es wird bescheinigt, daß die unter Ordnungsnummer 1 bts angegebenen Beträge mit den 
laut Verkehrsabrechnung den deutschen Eisenbahnen zugeschiedenen, abgabepflichtigen Einnahmen 
übereinstimmen. 
Der Vorstand der Verkehrskontrolle.") 
(Unterschriftttt): — 
  
(Amtebezeichnung) 
(Unterschrif)) 
*) Bei Privalbahnen: Name und Dienststellung des Beamten der Steuerverwaltung. 
 
	        
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