Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 39. 
  
  
  
  
  
  
267 
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
4 2 
II3 Budgetwäßige Kreisschuldotation: 
5) Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 99 000— 
4 uschüsse an die Kreisgemeinde gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnern 274 059/090 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes 403 132|62 
6uschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesezes. 335 000— 
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnen 1 312 11280 
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen für das Lehrpersonal der 
Volksschulen in diesen Gemeinden 264 600.— 
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 135 304|92 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen 62 13167 
c) Zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen 12 000— 
10| Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Vollsschilehrer 
a) Unterhaltsbeiträüge 17486410 
b) zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen .. 13 500— 
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000— 
11¼¼ Fuschuß zu den Kosten der Schulprüfungen 3775— 
12 Zur Unterstützung dürftiger Kandidaten des Volksschuldienstes wöhredd 
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 2500— 
Summe J — 3 093 980 51 
Summe Kap. IA14 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Landwirtschaft. 
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 2575— 
2 Hälfteanteil des Staats an dem Gehalte eines Kreis- 
wanderlehrers für Weinbau. 1 750— 
3 Zuschuß für den Kreiswanderlehrer für Tabakbau 3 500— 
4 Anteil des Staates an dem Gehalte des Kreisfischerei- 
sachverständigen. . 1 500— 
—— D# 1# 9 325— 
C. Zuschüsse aus Zentralfonds für Polizeiverwaltung und 
für Wohltätigkeit. 
1 Ersatz der Hälfte des Aufwandes für Wanderarmen- 
fürsorge nach Art. 65 des Armengesetzes 11220— 
2 Budgetmäßige Entschädigung der pfälzischen Kreissonds 
für den Entgang eines Drittels der Polizeistrafgelder 8571.— 
Summe Kap. II 19 791|— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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