Nr. 39.
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Pfalz.
Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
4 2
II3 Budgetwäßige Kreisschuldotation:
5) Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden 99 000—
4 uschüsse an die Kreisgemeinde gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnern 274 059/090
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes 403 132|62
6uschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesezes. 335 000—
7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnen 1 312 11280
8 Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen für das Lehrpersonal der
Volksschulen in diesen Gemeinden 264 600.—
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen 135 304|92
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen 62 13167
c) Zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen 12 000—
10| Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Vollsschilehrer
a) Unterhaltsbeiträüge 17486410
b) zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen .. 13 500—
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000—
11¼¼ Fuschuß zu den Kosten der Schulprüfungen 3775—
12 Zur Unterstützung dürftiger Kandidaten des Volksschuldienstes wöhredd
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 2500—
Summe J — 3 093 980 51
Summe Kap. IA14
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Landwirtschaft.
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 2575—
2 Hälfteanteil des Staats an dem Gehalte eines Kreis-
wanderlehrers für Weinbau. 1 750—
3 Zuschuß für den Kreiswanderlehrer für Tabakbau 3 500—
4 Anteil des Staates an dem Gehalte des Kreisfischerei-
sachverständigen. . 1 500—
—— D# 1# 9 325—
C. Zuschüsse aus Zentralfonds für Polizeiverwaltung und
für Wohltätigkeit.
1 Ersatz der Hälfte des Aufwandes für Wanderarmen-
fürsorge nach Art. 65 des Armengesetzes 11220—
2 Budgetmäßige Entschädigung der pfälzischen Kreissonds
für den Entgang eines Drittels der Polizeistrafgelder 8571.—
Summe Kap. II 19 791|—
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