Nr. 39. 301
Mittelfranken.
Festgesetzter
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag
— J
IV 3 d) zur Hebung der Kaninchenzucht 1000—
e) für Geflügelzucht:
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt Erlangen:
Laufender Betrieb 11 010—
2. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht für Dienst=
reisen 1 000—
3. zur Förderung der Geflügelzucht dem Mittelfränkischen
Geflügelzuchtverbande 600|—
4. Stipendien für Besucher der religeluchtanl
Erlangen 600
f) für die Fischzucht und zwar:
1. Beitrag an den Kreisfischereiverein. 3 000—
2. dem Kreisfischereisachverständigen:
a) Gehalt . 3500—
b) Für Dienstreisen 1 500 —
c) Für Geschäftsbedürfnisse .. 250—
3. Zuschuß an den Fischereiverein Altmühl 300—
g) für Förderung der Bienenzucht dem Mittelfränkischen Bienen-
züchterverbande 1 000—
h) an den landwirtschaftlichen Kreisansschub iur 4rderung bes
Getreide= und Fruchtbauis 3 000—
i) für den Obstbau
1. dem Kreisverbande mittelfränkischer Obstbauvereine 1 500—
2. Zuschüsse zur Haltung von Bezirks-, Distrikts= und
Verbands-Obstbauwärteen 7 000—
3. dem Kreisobstbaulehrer in Triesdorf für Dienstreisen 1 000—
4. dem Kreisobstbaulehrer in Nürnberg:
a) Gehalt . 2700—
b) für Dienstreisen 1 500—
J) für Geschäftsbedürfnisse . 200—
5. Zuschüsse zu kleineren Unternehmungen und An-
schaffungen 1 000—
k) für Dienstleistungen des Wanderlehrers für Weinbau in Franken 400—
1) dem landwirtschaftlichen Kreisausschüsse von Mittelfranken
Beitrag zur Gewährung von Prämien an minderbemittelte
Gemeinden, Genossenschaften und Private:
bei Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschnen und
Geräten 1 000—
bei Anschaffung von Hopfentrockenapparaten 2000 —
m) zur Förderung von Bodenkulturunternehmungen 18 000—
n) Zuschuß an die Genossenschaft zur Instandhaltung der mittleren
Altmühl (3. Rate zu den Mehrkosten) . 30000—
o) dem Unterverbande für genossenschaftliche Viehverwertung in
Franken 1 000—
p)Beitrag an die staatlich autorisierte Kommisson sir Vogelschus 500|—
a) zur Förderung des Gemüsebaues 100 —